Das Recht der Verwahrung und Unterbringung am Beispiel der "Irrengesetzgebung" zwischen 1794 und 1945 : Dissertationsschrift. (Europäische Hochschulschriften Recht .2181) (1997. 208 S. 21 cm)

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Das Recht der Verwahrung und Unterbringung am Beispiel der "Irrengesetzgebung" zwischen 1794 und 1945 : Dissertationsschrift. (Europäische Hochschulschriften Recht .2181) (1997. 208 S. 21 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631319284

Description


(Text)
Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Frage, welche Institutionen für die Verwahrung bzw. Unterbringung psychisch Kranker zuständig waren und welche Kompetenzverlagerungen es infolge gesetzlicher Neuregelungen zwischen 1794 und 1945 gegeben hat. Dabei wird anhand der Entwicklung in den Strafgesetzentwürfen von 1909 bis 1930 sowie auf der Grundlage der ab 1933 geltenden Rechtsvorschriften der rechtliche Umgang mit psychisch Kranken analysiert, der seinen Höhe- bzw. Tiefpunkt in den gegen sie gerichteten Tötungsaktionen findet. Der Legitimation dieser Entwicklung durch die unter dem Nationalsozialismus vertretenen rechtstheoretischen Ansätze kommt dabei ebenso Bedeutung zu wie die anhand der Lageberichte der OLG-Präsidenten und Generalstaatsanwälte untersuchten Reaktionen der Bevölkerung.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Geschichtlicher Abriß und Begriffsdefinitionen der Zeit - Die rechtlichen Grundlagen in Preußen - Erweiterung der Befugnisse der Polizei - Entwicklung in den deutschen Strafgesetzentwürfen von 1909 bis 1930 - Entrechtung der psychisch Kranken ab 1933 - Legitimierung der Tötungsaktionen gegen psychisch Kranke.
(Author portrait)
Die Autorin: Sandra Kuban wurde 1969 in Hann. Münden geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. November 1993 erste juristische Staatsprüfung. Während des Studiums wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrgebiet für Wirtschaftswissenschaften des Fachbereichs Rechtswissenschaften; von April 1994 bis April 1995 Assistentin im Dekanat des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Hannover. Seit Mai 1995 Referendarin bei dem Oberlandesgericht Celle. Januar 1997 Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Hannover.

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