Description
(Text)
Rechtsprechung und Lehre diskutieren an verschiedenen Stellen eine Einschränkung der strafprozessualen Revision wegen der Verletzung von Verfahrensvorschriften. Markant sind insbesondere die Topoi "Verzicht", "Verwirkung" und nicht zuletzt die seit jeher umstrittene sogenannte "Rechtskreistheorie" des Bundesgerichtshofs. Obwohl das so zentrale Problem der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens betroffen ist, fehlt es bisher an einer fundierten Konzeption, welche die antagonistischen Interessen der Verfahrensbeteiligten einerseits gewährleistet und andererseits zu einem gerechten Ausgleich bringt. Den Hinweis auf eine mögliche Lösung enthält jedoch das Gesetz selbst in der praktisch nur sekundär bedeutsamen Regelung des 339 StPO. Hier nimmt der Gesetzgeber eine Abwägung der verschiedenartigen prozessualen Interessen in bindender Form vor, um das Verfahrensziel, die Herstellung von Rechtsfrieden, zu sichern. Auf dieser Erkenntnis aufbauend wird aufgezeigt, daß die gegenüber dem materiellen Strafrecht differenziertere Interessenstruktur des Strafprozeßrechts dazu führt, daß die Verfahrensrüge unter einer zusätzlichen speziellen Voraussetzung steht: der "Verfahrensfehlerbeschwer", welcher eine konkrete Betroffenheit in eigenen prozessualen Interessen zur Bedingung einer erfolgreichen Revision macht.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Strafverfahren - Revision im Strafprozeß - Verfahrensrüge - Einschränkung des Rechts zur Rüge von Verfahrensfehlern - Verfahrensfehler - 339 StPO - 337 ff. StPO - Interessenlage im Strafprozeß - Zuständigkeiten im Strafprozeß - Verfahrensziel (Strafverfahren) - Prozeßrollen - Verfahrensfehlerbeschwer - Strafverfahrensrecht und materielles Strafrecht.
(Review)
"Die Untersuchung besticht durch die bis in die Detailfragen hinein sorgfältige Analyse. Nicht nur der Nachweis, daß die herrschende Auslegung und Anwendung des
339 StPO in sich unschlüssig ist, sondern auch die Kritik an der fehlenden dogmatischen Fundierung der in der Strafrechtspraxis als Rügerechtsbeschränkungen herangezogenen Institute des Verzichts, der Verwirkung und der Rechtskreistheorie fällt überzeugend aus." (Wolfgang Wohlers, Goltdammer's Archiv für Strafrecht)
(Author portrait)
Der Autor: Carsten Momsen wurde 1966 in Bremen geboren. Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann und anschließender Anstellung als Devisenhändler studierte er Rechtswissenschaften in Göttingen. Er war an den Lehrstühlen von Professor Dr. Rössner sowie Professor Dr. Schöch in Göttingen beschäftigt und ist seit 1994 am Lehrstuhl von Professor Dr. Maiwald in Göttingen tätig. Seit Mai 1996 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Celle; Promotion 1996.