Description
(Text)
Der Verfasser untersucht, unter welchen Voraussetzungen Sprechleistungen im Rundfunk unter den künstlerischen Leistungsschutz der 73 ff. UrhG fallen. Diese Frage ist wegen der Entwicklung des sogenannten Infotainment im Konkurrenzkampf der Sendeunternehmen aktuell. Die wirtschaftliche Bedeutung des Themas wird durch Schilderung der Tätigkeit der zuständigen Verwertungsgesellschaft GVL erläutert. Im Mittelpunkt steht als Voraussetzung für eine künstlerische Leistung der Begriff der "Interpretation". Durch die Auswertung des musik- und theaterwissenschaftlichen Schrifttums beleuchtet der Autor diesen mit juristischen Mitteln nur schwer faßbaren Begriff und stellt Rechtsprechung und Literatur dar. Abschließend schlägt der Verfasser eine Abgrenzungsmethode vor, anhand derer zwischen künstlerischen und nicht-künstlerischen Sprechleistungen unterschieden werden kann.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Geschichte des Leistungsschutzes des ausübenden Künstlers - Dogmatische Grundlagen - Künstlerischer Leistungsschutz im Verhältnis zum Urheberrecht und anderen Leistungsschutzrechten - Praktische Bedeutung des 73 UrhG - Prozesse um Sprechleistungen im Rundfunk - Künstlerische Leistung des Schauspielers und Musikers - Der Begriff der "Interpretation" in Literatur und Rechtsprechung - Neue Abgrenzungsmethode zur Bestimmung der Schutzwürdigkeit einer Sprechleistung im Rundfunk.
(Author portrait)
Der Autor: Geert Johann Seelig wurde 1968 in Hamburg geboren. Er studierte an den Universitäten Heidelberg und Freiburg. 1995 begann er sein Referendariat in Berlin. Promotion 1996 an der Universität Freiburg.



