Description
(Text)
Bühnenschiedsgerichte sind private, nichtstaatliche Gerichte mit langer Tradition, die aufgrund von tarifvertraglichen Schiedsabreden nach 101 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bühnenkünstlern und ihren Arbeitgebern entscheiden. Der Verfasser untersucht den Anwendungsbereich und das Schiedsverfahren selbst. Er kommt aufgrund rechtstatsächlicher Befunde und rechtsdogmatischer Überlegungen zu dem Ergebnis, daß Schiedsverfahren im Vergleich zum arbeitsgerichtlichen Prozeß weder schneller noch kostengünstiger sind, aber rechtsstaatliche Defizite aufweisen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Historischer Hintergrund - Schiedsverfahren im Arbeitsrecht - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Schiedsgerichtsbarkeit im Arbeitsrecht - 101 Abs. 2 ArbGG als Ermächtigungsgrundlage - Zuständigkeit der Bühnenschiedsgerichte und ihr Verhältnis zu den Arbeitsgerichten - Schiedsverfahren nach Bühnentarifrecht - Kosten im Vergleich - Sachkunde und Einzelfallgerechtigkeit - Zivilrechtliche Schiedsverfahren.
(Author portrait)
Der Autor: Dietrich Reupke studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Seit seinem zweiten Staatsexamen, das er 1981 in Berlin ablegte, ist er in der öffentlichen Verwaltung tätig, u.a. beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und bei der Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten, wo er als Justitiar langjährig die Rechtsstreitigkeiten der landeseigenen Theater und Orchester betreute. Derzeit ist er in der Berliner Senatskanzlei für Film- und Medienwirtschaft zuständig.



