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Description
(Text)
Die Arbeit beschreibt zunächst die Entwicklung des Maklerwesens und des Maklerrechts von seinen Anfängen bis zur Kodifizierung der 652 ff. BGB. Hierbei wird die Entstehung dieser Vorschriften des Maklerrechts detailliert behandelt. Im Besonderen Teil wird die Rechtsprechung des Reichsgerichts auf dem Gebiete des Maklerrechts zusammenhängend dargestellt, und zwar auf dem Hintergrund der heutigen und der zeitgenössischen dogmatischen Erschließung des Maklerrechts. Es wird analysiert, wie sich die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Bezug auf das neu geschaffene Maklerrecht entwickelte, insbesondere ob und inwieweit sich die Judikatur des Reichsgerichts kontinuierlich fortgesetzt und verfeinert oder eher gewandelt hat.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Rechtsnatur des Maklervertrages - Nebenverpflichtungen der Parteien - Alleinauftrag - Abgrenzung des Maklervertrages gegen verwandte Vertragstypen und andere Verträge - Voraussetzungen für das Entstehen des Provisionszahlungsanspruchs des Maklers - Untermakler - Regelung des 653 BGB - Verwirkung des Maklerlohns im Falle der vertragswidrigen Doppeltätigkeit.
(Author portrait)
Der Autor: Hendrik Philipp Fröber wurde 1967 in Kiel geboren. Studium der Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Im August 1993 Erste Juristische Staatsprüfung am Oberlandesgericht in Schleswig. Promotion 1996. Seit 1996 Juristischer Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Kiel.