Rechtsspaltung im indischen Erbrecht : Bedeutung und Auswirkungen auf deutsch-indische Nachlaßfälle. Dissertationsschrift (Studien zum vergleichenden und internationalen Recht / Comparative and International Law Studies .38) (Neuausg. 1997. 433 S. 210 mm)

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Rechtsspaltung im indischen Erbrecht : Bedeutung und Auswirkungen auf deutsch-indische Nachlaßfälle. Dissertationsschrift (Studien zum vergleichenden und internationalen Recht / Comparative and International Law Studies .38) (Neuausg. 1997. 433 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631308981

Description


(Text)
Indien verfügt nicht über ein einheitliches Erbrecht, vielmehr besteht eine regionale wie auch personale Rechtszersplitterung. Neben den ursprünglich religiösen Gruppenrechten bietet der Gesetzgeber ein optionales Einheitsrecht an. Zudem bestehen in mehreren Bundesstaaten und Unionsterritorien regionale Sonderrechtsgebiete mit eigenem Erbrecht und - im Falle von Goa - eigenem IPR. Die Arbeit untersucht aus dem Blickwinkel des deutschen Rechtsanwenders die Abwicklung deutsch-indischer Erbfälle, insbesondere Probleme der Rechtszersplitterung und des Kollisionsrechts. Gleichzeitig werden die materiellen Regeln der verschiedenen indischen Erbrechte untersucht und Verfahrensfragen bei der Nachlaßabwicklung behandelt. Soweit erforderlich, werden familienrechtliche Vorfragen (Gültigkeit von Mischehen, Ehelichkeit von Kindern, Legitimanerkenntnis) miteinbezogen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Indien - Gesetzliches Erbrecht - Testamentarisches Erbrecht - Internationales Privatrecht - Rechtszersplitterung - Abwicklung deutsch-indischer Nachlaßfälle - Erbscheinsverfahren - Ein Deutscher hinterläßt Nachlaß in Indien - Ein Inder hinerläßt Nachlaß in Deutschland.
(Author portrait)
Der Autor: Dirk Otto wurde 1966 in Witten geboren. Von 1987 bis 1991 studierte er Rechtswissenschaft an den Universitäten Bochum und Heidelberg. Anschließend absolvierte er ein Postgraduiertenstudium an der Universität London (LL.M.). Er war mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg beschäftigt. 1996 promovierte er an der Universität Heidelberg. Seit 1995 ist er als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig.

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