Description
(Text)
Die Rechtsfigur der einseitigen Erledigungserklärung beschäftigt Rechtsprechung und Literatur seit mehr als 50 Jahren. Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur hat sich auf den aufwendigen Weg der Klageänderungstheorie festgelegt. Die Arbeit beleuchtet die verschiedenen Lösungsansätze, die sich nicht durchgesetzt haben. Zudem wird der Frage nachgegangen, woran sich jegliche Rechtsfortbildung, zu der auch die Rechtsfigur der einseitigen Erledigungserklärung gehört, zu orientieren hat. Es wird nach Bezugsgrößen geforscht, die richtungsweisend für die Ausfüllung einer Regelungslücke sind. Auf diesen Erkenntnissen aufbauend, entwickelt der Verfasser eine neue eigenständige Theorie, die auch dem Anspruch der Prozeßökonomie Rechnung trägt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Auf der Grundlage des derzeitigen Meinungsstandes zur einseitigen Erledigungserklärung werden die Grundlagen der Rechtsfortbildung beleuchtet - Mit Hilfe der gefundenen Ergebnisse wird ein neuer Lösungsansatz entworfen.
(Author portrait)
Der Autor: Thomas Vogeno nahm 1984 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln auf und legte 1989 die erste juristische Staatsprüfung ab. Nach der Referendarzeit folgte die zweite juristische Staatsprüfung 1993. Im direkten Anschluß übernahm er als wissenschaftlicher Mitarbeiter die Leitung des Rechtswissenschaftlichen Seminars der Universität zu Köln. Seit 1995 steht er in Diensten des Vorstandes der Deutschen Krankenversicherung AG DKV; seit seiner Rechtsanwaltzulassung als Syndikusanwalt.