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Description
(Text)
Die Arbeit rekonstruiert die Entwicklung des staatlichen Schulrechts in Bayern aus verfassungsgeschichtlicher Sicht. Ausgehend vom Konzil von Trient und der Salzburger Synode von 1569 wird der Anspruch der Kirche auf die Schule und seine ausdrückliche Bestätigung durch den Westfälischen Frieden aufgezeigt. Die Aufklärung in Bayern führte dazu, daß der Staat Anspruch auf die Schule erhob und sich die Schule von der Kirche löste. Die Arbeit stellt dar, aus welchen Beweggründen der Staat auf die Schule zugriff und inwieweit die Kirche ihren Einfluß auf das Schulwesen behaupten konnte. Zugleich wird erörtert, wie das staatliche Erziehungsrecht von dem Recht der Eltern, ihre Kinder nach ihren Vorstellungen zu erziehen, überlagert wird. Dieses Spannungsverhältnis wird anhand der bayerischen Verfassungen von 1818, 1919 und 1946 sowie der Weimarer Reichsverfassung und des Grundgesetzes erörtert. Abschließend wird auf aktuelle Entwicklungen im Schulrecht in Bayern eingegangen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Entstehung des staatlichen Schulwesens in Bayern - Das Schulwesen in der Weimarer Zeit - Die Schulartikel in der Bayerischen Verfassung von 1946 - Der "Kruzifix-Beschluß" des Bundesverfassungsgerichtes.
(Author portrait)
Der Autor: Stefan Täschner wurde 1962 in Vilseck in der Oberpfalz geboren. Von 1984 bis 1989 studierte er Rechtswissenschaft in Bayreuth. Seinen Vorbereitungsdienst leistete er im OLG-Bezirk Bamberg. Von 1992 bis 1995 war er wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bayreuth. Seit März 1995 ist er als Staatsanwalt in Amberg tätig.