Description
(Text)
Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes am 1.1.1991 wurde die mit der Novellierung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes im Jahre 1961 eingeleitete Entwickling von einem Ordnungsgesetz hin zu einem modernen Leistungsgesetz abgeschlossen. Die Einbeziehung des KJHG in das Sozialgesetzbuch ist jedoch systemwidrig. In dieser Spannung bewegen sich nun die Caritas-Verbände und die Kommunen als Anbieter von Jugendhilfeleistungen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Genese des Jugendhilfewesens - Kommunen als Träger von Jugendhilfeaufgaben - Caritasverbände als Träger von Jugendhilfeaufgaben - Stellung des Leistungsberechtigten in der Jugendhilfe.
(Author portrait)
Der Autor: Stefan Dominik Gehrold studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Er studierte dann an der Universidade Católica in Porto und den Universitäten in Freiburg und Münster. Zur Zeit ist er Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Oldenburg. 1996 Promotion.