Description
(Text)
Im September 1992 trat der Straftatbestand der Geldwäsche, 261 StGB, im November 1993 das Geldwäschegesetz in Kraft. Die vorliegende Arbeit untersucht die Strafbarkeit von Mitarbeitern der Kreditinstitute sowohl nach 261 StGB als auch nach sonstigen strafrechtlichen Vorschriften. Besonderer Schwerpunkt ist neben der Einordnung typischer Bankgeschäfte in den objektiven Tatbestand des 261 StGB die Untersuchung einer möglichen Einschränkung der Strafbarkeit für Bankbedienstete. Des weiteren wird die Strafaufhebungsmöglichkeit nach 261 Abs. 9 StGB und der hierbei auftretende Konflikt mit 11 GwG erörtert. Wesentliches Ergebnis der Arbeit ist, daß das Risiko strafbaren Handelns für Bankmitarbeiter seit der Einführung des 261 StGB unverhältnismäßig hoch ist und daher eine Änderung der Vorschrift durch Anhebung der Strafbarkeitsschwelle für Bankangestellte mittels eines Berufsgruppenprivilegs erforderlich erscheint.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Strafbarkeit nach bisher schon geltenden Vorschriften - Typische Bankgeschäfte und Erfüllung des objektiven Tatbestandes - Einschränkung der Strafbarkeit - Strafaufhebung nach 261 Abs. 9 StGB - Konflikt mit 11 GwG - Kritische Betrachtung von Gesetzesänderungsvorschlägen.
(Author portrait)
Der Autor: Thomas Flatten wurde 1966 in Köln geboren. Nach absolvierter Banklehre studierte er Rechtswissenschaften in Freiburg, Lausanne und Heidelberg. Seit Juni 1995 ist er tätig als Rechtsreferendar am OLG Düsseldorf.