Description
(Text)
Unterhaltspflichten aus erster Ehe sind für viele Zweit- und Drittehen ein schwerwiegendes Problem. Um dieser finanziellen Belastung zu entgehen oder auch aus persönlicher Neigung entschließen sich Unterhaltspflichtige nicht selten, in einer neuen Ehe die "Hausfrauenrolle" zu übernehmen. Wer kein Einkommen erzielt, muß an sich keinen Unterhalt zahlen. Es fragt sich, ob der "Hausmann" erstehelichen Kindern überhaupt noch unterhaltspflichtig ist. Zu dieser Problematik entwickelte sich seit Ende der 70er Jahre eine Rechtsprechung, die bisweilen als "Hausmannrechtsprechung" bezeichnet wird. Die Arbeit setzt sich mit dieser Rechtsprechung auseinander und zeigt, daß es letztlich meist das Einkommen des neuen Ehegatten des Unterhaltspflichtigen ist, auf das durch die "Hausmannrechtsprechung" zugegriffen wird.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Fiktive Einkünfte als Grundlage von Unterhaltspflichten - Unterhalt von Unterhalt - Unterhalt von Taschengeld - Rollenwahl in einer neuen Ehe und ersteheliche Unterhaltspflichten - Kindesbetreuung und Unterhaltspflichten aus erster Ehe.
(Author portrait)
Die Autorin: Julia Kürz wurde 1968 in Bad Säckingen geboren. Sie studierte von 1987 bis 1992 Rechtswissenschaft in Freiburg. Seit 1994 ist die Autorin Referendarin in Karlsruhe.



