Full Description
Ein bisschen wie Verkuppeln: das richtige Konto für jeden Beleg
Wissen Sie auch manchmal nicht sofort, auf welches Konto Sie einen Beleg buchen sollen? Nach einem kurzen einführenden Teil zu Buchungsbasics und der Bedeutung von Belegen zeigt Ihnen Michael Griga, wie Sie korrekt buchen und kontieren. Dieses praktische Nachschlagewerk bietet Ihnen thematisch sortiert zahlreiche Geschäftsfälle, die Ihnen immer wieder begegnen oder auch lange nicht mehr untergekommen sind. Sie erfahren, wie Sie Ein- und Verkäufe kontieren, Personal, Bauen, Reisen und Fahrzeuge korrekt abrechnen und Steuern, Beiträge und Spenden buchen.
Sie erfahren
Wissenswertes zu Belegen und E-Rechnungen
Welche Besonderheiten es bei den einzelnen Geschäftsfällen gibt
Was Sie tun, wenn ein Beleg unterschiedliche Buchungen erfordert
Contents
Über den Autor 7
Einführung 17
Teil I: Die Rahmenbedingungen 23
Kapitel 1: Kontenrahmen: Wo die Konten wohnen 25
Kapitel 2: Zur Erinnerung ein paar Buchungsbasics 31
Kapitel 3: Wissenswertes zu Buchungsbelegen 45
Kapitel 4: Rechnungen und E- Rechnungen 53
Teil II: Ein- und Verkäufe kontieren und buchen 67
Kapitel 5: Sachen einkaufen 69
Kapitel 6: Dienstleistungen einkaufen oder mieten 91
Kapitel 7: Umsatz generieren: Die Verkaufsseite 127
Kapitel 8: Wer nicht wirbt, der stirbt: Werbung und Bewirtungskosten 139
Kapitel 9: Der Zahlungsverkehr 151
Teil III: Personal, Bauen, Reisen, Fahrzeuge 169
Kapitel 10: Baukosten, Instandhaltungen und Zinsen 171
Kapitel 11: Geschäftsfälle rund um die Fahrzeuge 185
Kapitel 12: Reisekosten kontieren und buchen 209
Kapitel 13: Personalkosten kontieren und buchen 219
Teil IV: Steuern, Beiträge, Spenden 233
Kapitel 14: Beiträge, Versicherungen und Spenden 235
Kapitel 15: Steuern: Wenn das Finanzamt anklopft 249
Kapitel 16: Fake- Rechnungen, Diebstahl und Schadensersatz 265
Kapitel 17: Zuschüsse und Förderungen 277
Teil V: Der Top-Ten-Teil 287
Kapitel 18: Zehn nützliche Websites 289
Kapitel 19: Zehn praktische Begriffe 293
Abbildungsverzeichnis 299
Stichwortverzeichnis 301



