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(Text)
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) durchläuft dieser Tage den parlamentarischen Prozess. Obwohl einige Elemente wie z.B. die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände oder die Fair Value Bewertung bestimmter Wertpapiere noch kontrovers diskutiert werden, dürfte die wohl größte Bilanzrechtsreform der letzten Jahrzehnte vor der Tür stehen. Die Anpassung des HGB an die IFRS ist dabei erklärtes Ziel des Gesetzesvorhabens, auch - so die Logik - um eine einfachere Alternative zu den in Deutschland vom Mittelstand nachhaltig abgelehnten IFRS (insbesondere auch den IFRS für Private Entities) zu entwickeln. Rolf Uwe Fülbier, Patrick Kuschel und Friederike Maier geben einen Überblick über die wesentlichen Reformelemente, diskutieren offene Fragen und praktische Schwierigkeiten dieses Gesetzes und zeigen die Herausforderungen für das Controlling auf.
(Table of content)
Abkürzungsverzeichnis.
Vorwort der Autoren.
1 Deutsches Bilanzrecht im Umbruch!
BilMoG als Ausdruck der Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland.
HGB im Wettbewerb der Systeme.
BilMoG als vollwertige, aber kostengünstigere Alternative zu den "IFRS for SMEs"?
2 Bilanzrechtsreform im Überblick.
Zielsetzung, Kernelemente und Auswirkungen auf die GoB.
Gesetzesentstehung.
Übergangsregelungen.
BilMoG-Inhalt: Anwendungsbereich und Rechtsfolgen.
BilMoG-Inhalt: Ansatz.
BilMoG-Inhalt: Bewertung.
BilMoG-Inhalt: Ausweis- und Angabepflichten.
BilMoG-Inhalt: Konzernrechnungslegung.
BilMoG-Inhalt: Prüfung und Aufsichtsgremien.
3 Würdigung wesentlicher Änderungen im Ansatz, in der Bewertung und im Ausweis.
Deregulierungsbemühungen.
Änderungen des Rechtsrahmens.
Beizulegender Zeitwert (Fair Value) als neue Wertkategorie zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestandes bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten.
Bewertungseinheiten.
Umwandlung des Aktivierungsverbots von
248 Abs. 2 HGB in ein Aktivierungswahlrecht.
Fremdkapitalbilanzierung.
Konzernrechnungslegung.
4 Implikationen für das Controlling.
Auswirkungen der Internationalisierung auf das Verhältnis von Rechnungslegung und Controlling.
Forschung und Entwicklung.
Steuerung und Controlling immaterieller Werte.
Goodwill-Controlling.
Weitere controllingrelevante Änderungen.
5 Zusammenfassung und Ausblick.
6 Literaturverzeichnis.
7 Stichwortverzeichnis.
In eigener Sache.
(Author portrait)
Dr. Rolf Uwe Fülbier promovierte am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Internationale Unternehmensrechnung (Dr. Bernhard), der Universität Münster. Er ist derzeit Habilitand von Professor Pellens an der Ruhr-Universität Bochum.
Contents
Abkurzungsverzeichnis. Vorwort der Autoren. 1 Deutsches Bilanzrecht im Umbruch! BilMoG als Ausdruck der Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland. HGB im Wettbewerb der Systeme. BilMoG als vollwertige, aber kostengunstigere Alternative zu den "IFRS for SMEs"? 2 Bilanzrechtsreform im Uberblick. Zielsetzung, Kernelemente und Auswirkungen auf die GoB. Gesetzesentstehung. Ubergangsregelungen. BilMoG-Inhalt: Anwendungsbereich und Rechtsfolgen. BilMoG-Inhalt: Ansatz. BilMoG-Inhalt: Bewertung. BilMoG-Inhalt: Ausweis- und Angabepflichten. BilMoG-Inhalt: Konzernrechnungslegung. BilMoG-Inhalt: Prufung und Aufsichtsgremien. 3 Wurdigung wesentlicher Anderungen im Ansatz, in der Bewertung und im Ausweis. Deregulierungsbemuhungen. Anderungen des Rechtsrahmens. Beizulegender Zeitwert (Fair Value) als neue Wertkategorie zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestandes bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten. Bewertungseinheiten. Umwandlung des Aktivierungsverbots von 248 Abs. 2 HGB in ein Aktivierungswahlrecht. Fremdkapitalbilanzierung. Konzernrechnungslegung. 4 Implikationen fur das Controlling. Auswirkungen der Internationalisierung auf das Verhaltnis von Rechnungslegung und Controlling. Forschung und Entwicklung. Steuerung und Controlling immaterieller Werte. Goodwill-Controlling. Weitere controllingrelevante Anderungen. 5 Zusammenfassung und Ausblick. 6 Literaturverzeichnis. 7 Stichwortverzeichnis. In eigener Sache.