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Full Description
Die MAK- und BAT-Werte-Liste 2018 enthält Grenzwerte und Einstufungen für rund 1000 Arbeitsstoffe. Fundierte Empfehlungen mit rechtlicher Relevanz in Deutschland, der EU und darüber hinaus!
Contents
Inhaltsverzeichnis
Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen
I. Bedeutung, Benutzung und Ableitung von MAK-Werten
Definition 9
Zweck 10
Voraussetzungen 10
Ableitung von MAK-Werten 11
a) Stoffauswahl und Datensammlung 12
b) Ableitung aus Erfahrungen beim Menschen 12
c) Ableitung aus tierexperimentellen Untersuchungen 13
d) Besondere Arbeitsbedingungen 15
e) Geruch, Irritation und Belästigung 15
f) Gewöhnung 16
Begründung 16
Veröffentlichung 17
Stoffgemische 17
Analytische Überwachung 17
Stoffe, die gleichzeitig als Dampf und Aerosol vorliegen können 18
II. Stoffliste
a) Stoffe mit MAK-Werten sowie die in Abschnitt II b, und III bis XV genannten Stoffe 21
b) Stoffe, für die derzeit keine MAK-Werte aufgestellt warden können 164
III. Krebserzeugende Arbeitsstoffe
Kategorie 1 170
Kategorie 2 172
Kategorie 3 175
Kategorie 3 A 175
Kategorie 3 B 176
Kategorie 4 179
Kategorie 5 181
Besondere Stoffgruppen 181
Krebserzeugende Arzneistoffe 181
Entstehung kanzerogener Nitrosamine durch Nitrosierung von Aminen 182
Monozyklische aromatische Amino- und Nitroverbindungen 183
Azo-Farbmittel 184
Pyrolyseprodukte aus organischem Material 184
Faserstäube 186
Kriterien für die Einstufung 186
Zusammenfassung 189
IV. Sensibilisierende Arbeitsstoffe 190
a) Kriterien zur Bewertung von Kontaktallergenen 192
b) Kriterien zur Bewertung von inhalativ wirksamen Allergenen 194
c) Markierung eines Arbeitsstoffes als Allergen 196
d) Liste der Allergene 197
e) Bewertung von Stoffen aus speziellen Stoffgruppen 205
V. Aerosole 207
a) Allgemeine Definitionen 207
b) Wirkungsbestimmende Eigenschaften von Aerosolen 208
c) Inhalation, Deposition und Clearance von Aerosolen in den Atmungsorganen 209
d) Konventionen zur wirkungsbezogenen Messung von Partikeln:Festlegungen von Fraktionen für die Messtechnik 212
e) Fibrogene Aerosole 213
f) Allgemeiner Staubgrenzwert 213
g) Überschreitung von MAK-Werten 214
h) Ultrafeine (Aerosol-)Teilchen, deren Aggregate und Agglomerate 214
VI. Begrenzung von Expositionsspitzen 216
VII. Hautresorption 217
VIII. MAK-Werte und Schwangerschaft 218
IX. Keimzellmutagene 220
X. Besondere Arbeitsstoffe 222
a) Organische Peroxide 222
b) Benzine 222
c) Kühlschmierstoffe, Hydraulikflüssigkeiten und andere Schmierstoffe 223
d) Metalle und Metallverbindungen 230
e) Radioaktive Stoffe 230
Beurteilungswerte in biologischem Material
XI. Bedeutung und Benutzung von BAT-Werten 231
Definition 231
Voraussetzungen 231
Ableitung von BAT-Werten 232
Begründung 232
Zweck 233
Zusammenhänge zwischen BAT- und MAK-Werten 233
Überwachung 234
Beurteilung von Untersuchungsdaten 235
Allergisierende Arbeitsstoffe 235
Inhaltsverzeichnis 7
Krebserzeugende Arbeitsstoffe 235
Biologische Arbeitsstoff-Referenzwerte 235
Stoffgemische 236
XII. Stoffliste 237
XIII. Krebserzeugende Arbeitsstoffe 251
XIV. Biologische Leitwerte 260
XV. Biologische Arbeitsstoff-Referenzwerte 262
Register
CAS-Nummern der Stoffe aus den Abschnitten II bis XV und den gelben Seiten 264
Anhang
Mitglieder und ständige Gäste der Kommission 291
Mandat und Arbeitsweise der Senatskommission zur Prüfung gesund- heitsschädlicher Arbeitsstoffe 294
Im Jahr 2017/2018 abgeschlossene Überprüfungen von Stoffen im MAK-Werte- und BAT-Werte-Teil I
Überprüfung von Stoffen im MAK-Werte- und BAT-Werte-Teil V
Vorgehen der Arbeitsstoffkommission bei Änderungen und Neu- aufnahmen von MAK-Werten und BAT-Werten XXVII
★ Die Änderungen gegenüber der MAK- und BAT-Werte-Liste 2017 sind durch einen Stern (★) gekennzeichnet und die neuen Grenzwert- oder Einstufungsvorschläge sind in
den Bl au en Se it en (Anhang Seite I) detailliert aufgeführt. Die Kommission hat diese Vorschläge verabschiedet, stellt sie jedoch bis 31.12.2018 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kom- mentare vorgelegt werden, die von der Kommission geprüft und ggf. für die endgültige Verabschiedung berücksichtigt werden.



