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Während die Unzufriedenheit mit Politikern und Parteien zunimmt, bleibt die Beliebtheit des Bundesverfassungsgerichts ungebrochen. Urteile wie zum Lissabon-Vertrag, zur Onlinedurchsuchung oder zur Höhe der Hartz-IV-Sätze werfen jedoch die Frage auf, inwiefern die Karlsruher Richter bisweilen die Grenzen ihrer institutionellen Zuständigkeit überschreiten. Anläßlich des 60. Jahrestags der Eröffnung des Bundesverfassungsgerichts unternehmen vier renommierte Juristen daher den Versuch einer wissenschaftlichen Kritik an Deutschlands beliebtestem Verfassungsorgan.
(Table of content)
Vorwort
Christoph Schönberger
Anmerkungen zu Karlsruhe
I. Aufstieg
II. Leistungen
III. Erfolg
IV. Schwächen
V. Schwinden
Literatur
Matthias Jestaedt
Phänomen Bundesverfassungsgericht. Was das Gericht zu dem macht, was es ist
A. Wer Verfassungsrecht sät, wird Verfassungsrechtsprechung ernten
B. Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht - eine asymmetrische Erfolgsgemeinschaft
B.I Constitutio und viva vox constitutionis
B.II Durchsetzung der Verfassung gegenüber Konkurrenzkonzepten: Denken von der Verfassung her
B.III Durchsetzung des Verfassungsgerichts gegenüber Konkurrenzinstitutionen: Karlsruhe locuta, causa finita
B.III.1 Verfassungsorgan unter Verfassungsorganen
B.III.2 Gericht unter Gerichten
C. Drei folgenreiche Weichenstellungen
C.I Die Weichenstellung für einen richterlichen Hüter der Verfassung
C.I.1 Rechtlichkeit der Verfassung
C.I.2 Justiziabilität der Gesetzgebung: Normenkontrolle
C.I.3 Kopplung von Recht und Politik
C.II Die Weichenstellung für eine isolierte Verfassungsgerichtsbarkeit
C.II.1 Sonder-Gerichtsbarkeit
C.II.2 Maßstabsweite als Kompetenzgrenze
C.III Die Weichenstellung für das Pyramidenmodell der Verfassungsgerichtsbarkeit
C.III.1 Urteilsverfassungsbeschwerdegericht
C.III.2 Omnipräsenz der Grundrechte - Omnipräsenz des BVerfG
D. Symbiose mit der Staatsrechtslehre
D.I Wissenschaftsorientierte Verfassungsjudikatur
D.II Verfassungsdogmatik als Kommunikationsformat zwischen Verfassungsrechtswissenschaft und Verfassungsrechtsprechung
D.II.1 Telos und Funktionsweise von Dogmatik
D.II.2 Gemeinsames Medium von Rechtswissenschaft und Rechtspraxis
D.III Die Etablierung kongenialer Maßstabs-, Auslegungs- und Darstellungskonzepte
D.III.1 Verfassung als alles durchdringendes Einheitskonzept
D.III.2 Verfassungsauslegung als interpretatorischer Sonderfall
D.III.3 Die Etablierung kongenialer Darstellungskonzepte
E. Eine unwahrscheinliche Erfolgsgeschichte
E.I Evolutionäre Unwahrscheinlichkeit
E.II Exportfähiges Erfolgsmodell?
E.III Das Bundesverfassungsgericht - ein Zukunftsmodell?
Literatur
Oliver Lepsius
Die maßstabsetzende Gewalt
I. Verfassung und Verfassungsinterpretation
II. Sonderstatus durch Methode
II.1 Aufteilung der Entscheidungsbegründung in Maßstäbe und Subsumtionsteile
II.2 Konsequenzen dieser Aufteilung
II.3 Der Maßstab als unangreifbare Zwischennorm und Vehikel zur Kompetenzausdehnung
III. Maßstabsbildung bei "C. I."
III.1 "Elfes": Die Subjektivierung des objektiven Rechts
III.2 "Lüth": Die Objektivierung des subjektiven Rechts
III.3 Institutionelle Ursachen
III.4 Weiterverarbeitung von Maßstäben
III.5 Entkontextualisierung statt distinguishing
IV. Verhältnismäßigkeit als "C. II."-Maßstab
IV.1 Die rationale Funktion der Verhältnismäßigkeit
IV.2 Die Verarbeitung normativer und faktischer Aspekte in der Verhältnismäßigkeit
IV.3 Koppelung von Recht und Politik?
V. Probleme bei der Maßstabsetzung
V.1 Dynamik durch Zeitablauf
V.2 Funktionalistische Untermaßstäbe bei den Freiheitsrechten
V.3 Maßstäbe im Staatsorganisationsrecht
V.4 Erfindung neuer Maßstäbe
V.5 Probleme mit der Verhältnismäßigkeit
VI. Maßstäbe oder Präjudizien?
VI.1 Bedeutung der Fakten im Normendiskurs
VI.2 Mehrheitsbeschaffung und richterliche Kompromisse
VI.3 Keine Präzedenzfälle aus Karlsruhe
VI.4 Dogmatisierung statt Kontextualisierung
VII. Zur Zukunft der maßstabsetzenden Gewalt
VII.1 Erster Rettungsver



