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Description
Bürokratieabbau ist nicht nur politische Forderung, sondern ein verfassungsrechtliches Gebot, ableitbar etwa aus Art. 143h GG (Sondervermögen Infrastruktur) sowie dem Demokratiegebot und dem Grundrechtsvoraussetzungsschutz. Prof. Dr. Walter Frenz entwickelt exemplarisch für Schlüsselthemen aus Infrastruktur, Klimaschutz und Rohstoffwirtschaft konkrete Lösungsvorschläge, wie eine hier oft zu bürokratische Regulierung adressiert werden kann: etwa durch feste Genehmigungszeiten oder die Konzentration der Bearbeitung bei einer Behörde bzw. des Rechtsschutzes beim OVG. Die Ansätze werden mit CRMA, RED III und auch dem schwarz-roten Koalitionsvertrag abgeglichen. Dabei werden auch Einsatzmöglichkeiten von KI aufgezeigt. Das am 19.11.2025 von der Kommission vorgelegte Digitalpaket zur Vereinfachung der Digitalgesetzgebung ist bereits berücksichtigt. Bürokratieabbau ist nicht nur eine politische Forderung, sondern ein verfassungsrechtliches Gebot, ableitbar etwa aus Art. 143h GG (Sondervermögen Infrastruktur) sowie dem Demokratiegebot und dem Grundrechtsvoraussetzungsschutz. Demnach muss der Staat sicherstellen, dass die Bedingungen bestehen, unter denen Infrastrukturen verbessert und Grundrechte überhaupt erst wahrgenommen werden können. Prof. Dr. Walter Frenz entwickelt exemplarisch für Schlüsselthemen aus Infrastruktur, Klimaschutz und Rohstoffwirtschaft und anhand teils haarsträubender Fälle im Bereich der Klimawende konkrete Lösungsvorschläge, wie eine hier oft zu komplizierte Regulierung adressiert werden kann: etwa durch das Vorprägen von Abwägungen, feste Genehmigungszeiten oder die Konzentration der Bearbeitung bei einer Behörde bzw. des Rechtsschutzes beim OVG.Die hochaktuellen Ansätze werden u.a. mit CRMA, RED III und dem schwarz-roten Koalitionsvertrag abgeglichen, vor allem dessen Forderung nach einer überragenden öffentlichen Bedeutung etwa von Infrastrukturvorhaben, die auf Rohstoffprojekte auszuweiten ist. Auch Einsatzmöglichkeiten von KI und ihre Grenzen werden dabei anschaulich aufgezeigt. Das am 19.11.2025 von der Kommission vorgelegte Digitalpaket zur Vereinfachung der Digitalgesetzgebung ist bereits berücksichtigt.



