Die Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes ins Ausland : Eine Alternative zur Funktionsverlagerung (Bilanz-, Prüfungs- und Steuerwesen 20) (2011. XLII, 521 S. 235 mm)

Die Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes ins Ausland : Eine Alternative zur Funktionsverlagerung (Bilanz-, Prüfungs- und Steuerwesen 20) (2011. XLII, 521 S. 235 mm)

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  • 商品コード 9783503130474

Description


(Short description)
Christoph Ruiner zeigt Ihnen die Wirkungsweise der gesetzlichen Regelungen zur steuerrechtlichen Behandlung von konzerninternen, grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen auf. Erstmalserfahren Sie zudem, wie konzerninterne Funktionsverlagerungen ins Ausland durch ein Verlegen des effektiven Verwaltungssitzes ohne die mit Par.1 Abs. 3 S. 9 AStG verbundenen negativen Folgen durchführt werden können. Eine detaillierte und innovative Analyse zu diesem Thema.
(Text)
Die Globalisierung bietet internationalen Konzernen neue Chancen der Unternehmensorganisation: Zunehmend werden bislang im Inland ausgeübte Funktionen auf verbundene Unternehmen im Ausland übertragen. Durch eine Änderung des Außensteuergesetzes hat der deutsche Gesetzgeber spezielle Regelungen zur steuerrechtlichen Behandlung dieser Gestaltungen erlassen, die für die Unternehmen zu erheblichen Nachteilen führen.Christoph Ruiner zeigt detailliert die Wirkungsweise der gesetzlichen Regelungen zur steuerrechtlichen Behandlung von konzerninternen, grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen auf. Er arbeitet heraus, dass die in 1 Abs. 3 S. 9 AStG enthaltenen Vorschriften- zum einen dazu führen, dass erst in Zukunft anfallende Gewinne zum Zeitpunkt der Verlagerung der Funktion einer Besteuerung in Deutschland unterliegen und dass- zum anderen ein über die Summe der Einzelwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter hinausgehender Mehrwert ebenfalls einer Besteuerung unterworfen wird.ZurVermeidung dieser Probleme erläutert der Autor erstmals, wie konzerninterne Funktionsverlagerungen ins Ausland durch ein Verlegen des effektiven Verwaltungssitzes ohne die mit 1 Abs. 3 S. 9 AStG verbundenen negativen Folgen durchführt werden können.

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