Untersuchungen zur Entstehung der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland Bd.3 (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 232) (1., Aufl. 2008. XIV, 560 S. 24 cm)

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Untersuchungen zur Entstehung der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland Bd.3 (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 232) (1., Aufl. 2008. XIV, 560 S. 24 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783465040606

Description


(Short description)
Die Behauptung, ein ausdifferenziertes Arbeitsrecht habe es in Deutschland bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gegeben, lag für die bisherige Forschung irgendwo zwischen Phantasie und Provokation. Juristische Darstellungen der individualrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kapital und Arbeit fehlen gänzlich. Dies ist zu einem großen Teil darauf zurückzuführen, dass man darauf verzichtet hat, die Arbeitsverhältnisse genauer zu untersuchen. Im Gegensatz zu etablierten Forschungsfeldern geht es bei der Aufarbeitung des relevanten Arbeitsrechts im 19. Jahrhundert nicht um Korrekturen am Forschungsstand, sondern um Herstellung eines ersten plausiblen Bildes, begleitet von vorsichtigen Hypothesen und Verbindungslinien zum modernen Arbeitsrecht. Dieser Band untersucht die Rechtsprechung der Gewerbegerichte, die bislang vor allem institutionell als Vorläufer der heutigen Arbeitsgerichtsbarkeit gewürdigt worden sind. Hierbei wird deutlich, was die Arbeitswelt des aufstrebenden Industriestaates "Deutschland" bis zur (Wieder-) Zulassung der ersten Tarifverträge zusammenhielt und welche Rechtsinstitute diese Entwicklung beeinflussten.
(Text)
Die Behauptung, ein ausdifferenziertes Arbeitsrecht habe es in Deutschland bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gegeben, lag für die bisherige Forschung irgendwo zwischen Phantasie und Provokation. Juristische Darstellungen der individualrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kapital und Arbeit fehlen gänzlich. Dies ist zu einem großen Teil darauf zurückzuführen, dass man darauf verzichtet hat, die Arbeitsverhältnisse genauer zu untersuchen. Die Arbeitsrechtsgeschichte sieht sich offenbar außerstande, Arbeitsrechtsfälle nachzuweisen, und gelangt deshalb zu dem Schluss, es habe gar keine arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen gegeben. Im Gegensatz zu etablierten Forschungsfeldern geht es also bei Aufarbeitung des relevanten Arbeitsrechts im 19. Jahrhundert nicht um Korrekturen am Forschungsstand, sondern um Herstellung eines ersten plausiblen Bildes, begleitet von vorsichtigen Hypothesen und Verbindungslinien zum modernen Arbeitsrecht.Nachdem im zweiten Band das Überleben der aus der Sonderordnung des Code Civil übernommenen gewerblichen Gerichtsbarkeit in der Form der napoleonisch-rheinpreußischen Gerichtsbarkeit nachgezeichnet wurde, untersucht dieser abschließende dritte Band die Rechtsprechung dieser Gewerbegerichte, die bislang vor allem institutionell als Vorläufer der heutigen Arbeitsgerichtsbarkeit gewürdigt worden sind. Hierbei wird deutlich, was die Arbeitswelt des aufstrebenden Industriestaates "Deutschland" bis zur (Wieder-) Zulassung der ersten Tarifverträge zusammenhielt und welche Rechtsinstitute diese Entwicklung beeinflussten.
(Author portrait)
Dr. Jürgen Brand, Präsident des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts, Richter am VGH NRW, zahlreiche Veröffentlichungen, u.a. Praxis des Sozialrechts und Kommentar zum SGB III (C.H. Beck), ferner Dozent bei DAI und DAA.

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