Richterliche Gewalt und individuelle Freiheit : Ein Ansatz zu einer allgemeinen Prozesslehre (Juristische Abhandlungen 53) (2010. X, 250 S. 23.5 cm)

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Richterliche Gewalt und individuelle Freiheit : Ein Ansatz zu einer allgemeinen Prozesslehre (Juristische Abhandlungen 53) (2010. X, 250 S. 23.5 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783465036753

Description


(Short description)
Werden das Zivil-, Verwaltungs- und Strafprozessrecht vom jeweiligen materiellen Fachrecht her gedacht, so treten eher die Unterschiede hervor. Dieser Ansatz zu einer allgemeinen Prozesslehre wählt dagegen den gemeinsamen staatsrechtlichen Blickpunkt: Prozessrecht ist das Recht der Judikativgewalt. Anders als nach herrschendem staatsrechtlichem Verständnis wird aber die Judikative hier nicht als Schutzgarant vor staatlichen Übergriffen, sondern in ihrer eigenen Belastungswirkung gesehen: Die individuelle Freiheit des (gleich wie) prozessbeteiligten Bürgers ist in der Sphäre der Judikativgewalt reduziert. Der Ansatz ist ergiebig für konkrete prozessdogmatische Fragen, was exemplarisch für den Prozessein- und -austritt entwickelt wird. Prozessvoraussetzungen schützen im Zivilprozess stufenweise vor belastender Prozessbeteiligung und stellen so das prozessuale Gleichgewicht zwischen den Parteien her - anders als im Verwaltungsprozess angesichts der dort (zumeist) hoheitlichen Natur des Beklagten. Die Prozessvoraussetzungen des Strafprozesses sind im Spannungsfeld der Freiheit von Prozessbeteiligung und dem Rehabilitationsinteresse des einmal Beschuldigten zu deuten. Die Möglichkeiten vorzeitiger Prozessbeendigung stehen im Verdacht, ein Loskaufen des hierfür möglicherweise nicht hinreichend freien Bürgers vom Prozess gegen Verzicht auf prozessuale Rechte zuzulassen. Das Problem spitzt sich im strafprozessualen Verständigungsverfahren zu, dessen Unvereinbarkeit mit dem tradierten Konzept der Strafprozessordnung besonders augenfällig wird.
(Text)
Werden das Zivil-, Verwaltungs- und Strafprozessrecht vom jeweiligen materiellen Fachrecht her gedacht, so treten eher die Unterschiede hervor. Dieser Ansatz zu einer allgemeinen Prozesslehre wählt dagegen den gemeinsamen staatsrechtlichen Blickpunkt: Prozessrecht ist das Recht der Judikativgewalt. Anders als nach herrschendem staatsrechtlichem Verständnis wird aber die Judikative hier nicht als Schutzgarant vor staatlichen Übergriffen, sondern in ihrer eigenen Belastungswirkung gesehen: Die individuelle Freiheit des (gleich wie) prozessbeteiligten Bürgers ist in der Sphäre der Judikativgewalt reduziert. Der Ansatz ist ergiebig für konkrete prozessdogmatische Fragen, was exemplarisch für den Prozessein- und -austritt entwickelt wird. Prozessvoraussetzungen schützen im Zivilprozess stufenweise vor belastender Prozessbeteiligung und stellen so das prozessuale Gleichgewicht zwischen den Parteien her. Die Prozessvoraussetzungen des Strafprozesses sind im Spannungsfeld der Freiheit von Prozessbeteiligung und dem Rehabilitationsinteresse des einmal Beschuldigten zu deuten. Die Möglichkeiten vorzeitiger Prozessbeendigung stehen im Verdacht, ein Loskaufen des hierfür möglicherweise nicht hinreichend freien Bürgers vom Prozess gegen Verzicht auf prozessuale Rechte zuzulassen.
(Author portrait)
Georg Steinberg, geboren 1974, studierte Rechtswissenschaft in Heidelberg, Genf und München. Er promovierte an der Universität Halle im Bereich Rechtsphilosophie und leistete in Berlin das Referendariat ab. Seit Mitte 2005 ist der Autor als Wissenschaftlicher Assistent im Lehrgebiet Strafrecht an der Universität Hannover tätig und arbeitet an einer Habilitationsschrift im strafprozessualen Bereich.

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