Description
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Die Zahl der rechtlichen Betreuungen steigt seit Jahren, nicht zuletzt dadurch gerät das Thema »Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen« zunehmend in das Bewusstsein der Bürger:innen. Und damit steigt auch der Bedarf an kundiger Beratung in einem so wesentlichen und persönlichen Bereich des Lebens. Mit der größeren Verbreitung offenbaren sich aber auch zunehmend Probleme in der Praxis sei es in der Beratung, der Beurkundung oder der Ausübung von Betreuungen und der Anwendung von Vollmachten. Das interdisziplinäre Miteinander von Jurist:innen und Mediziner:innen, oftmals in Ausnahmesituationen agierende Angehörige und die Notwendigkeit, für alle Beteiligten eindeutig erkennbare und damit schnell umsetzbare Regelungen zu schaffen, unterstreichen dabei die besondere Anforderung an die Notar:innen und die von ihnen formulierten Urkunden.
In gewohnt praxisbezogener Weise widmen sich die Autorin und der Autor des unter Notar:innen bereits als Klassiker der Vorsorgevollmachtsgestaltung" geltenden Werks allen »Vorsorgeinstrumenten«, die das geltende Recht den Betroffenen zur Verfügung stellt immer mit dem Ziel, deren Selbstbestimmungsrecht zu stärken.
Zu jedem Aspekt bietet Ihnen das Werk konkrete Fallbeispiele und Formulierungshilfen für die notarielle Praxis. Letztere können Sie mit dem enthaltenen Code zur Übernahme in die eigene Textverarbeitung herunterladen.
keit der gerichtlichen Suspendierung der Vollmachtumfassende Aktualisierung anhand der umfangreichen höchstrichterlichen Rspr. z.B. zu Beglaubigungskompetenz der Betreuungsbehörde, Rücktritt vom Erbvertrag gegenüber dem Vorsorgebevollmächtigten des geschäftsunfähigen Vertragspartners
we Seifert, Chemnitz, FamRZ 24/2018
»Alle Bereiche werden gesondert und sowohl im Überblick als auch in vielen Einzelfragen behandelt. Die Beantwortung solcher Fragen ist im Rahmen des Werkes besonders wertvoll, da es sich um genau diejenigen Fragen handelt, die sich in der Praxis stellen. Insgesamt ist das Werk von Müller und Renner für jeden Rechtsanwalt, ja für jeden Praktiker, der bei der Gestaltung von Vorsorgeverfügungen berät, ein geradezu unverzichtbarer Begleiter.«
Rechtsanwalt Dr. K.-P