Unionsmarkenverordnung, Kommentar : Kommentar (Heymanns Taschenkommentare) (6. Aufl. 2020. 2436 S. 183 mm)

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Unionsmarkenverordnung, Kommentar : Kommentar (Heymanns Taschenkommentare) (6. Aufl. 2020. 2436 S. 183 mm)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783452289230

Description


(Text)

Der Kommentar enthält das neue EU-Markenrecht vollständig und umfassend in der Form, die für die Praxis des Amtes und der Gerichte auf absehbare Zeit maßgeblich ist.

Neu:
Die 6. Auflage kommentiert die konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2017/1001, die seit 1.10.2017 in Kraft ist. Der Kommentar berücksichtigt die Einführung der neuen Durchführungsbestimmungen - die Delegierte Verordnung (EU) 2018/625 und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/626, mit denen die zweite Etappe der großen Europäischen Markenrechtsreform abgeschlossen wird.

Die Kommentierung orientiert sich maßgeblich an der Praxis des Amtes (EUIPO) und der Rechtsprechung des EuG und EuGH. Das materielle Recht wird praxisnah, beispielsbezogen und in gestraffter Form dargestellt.

Die Herausgeber:
Günther Eisenführ ( ); Dr. Detlef Schennen, Vorsitzender der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO, Alicante

Die Autoren:
Dr. Constantin Brecht, LL.B., Dr. Julian Eberhardt, LL.M., Harald Förster, Yvonne Holderied und Dr. Stefanie Overhage, Kanzlei Eisenführ Speiser, Bremen, Dr. Detlef Schennen, Dominika Walicka, EUIPO, Alicante

Aus den Besprechungen der Vorauflage:
»Der Eisenführ/Schennen zur UMV ist aus der markenrechtlichen Praxis nicht wegzudenken.«
Christian Schumacher, in ÖBl Heft 1/2018.

»Insgesamt erwartet den Leser ein erfreulich schlankes, elegantes und zugleich markantes, streckenweise sogar unterhaltsames Werk zur Unionsmarkenverordnung. Gerade in einer Zeit des Umbruchs des Unionsmarkenrechts, aber auch der bevorstehenden Änderung des nationalen Markenrechts kann jedem Praktiker nur empfohlen werden, sich mit diesem Werk auf den aktuellen Stand des Markenrechtes zu bringen und Zukunftsluft zu schnuppern. Denn vieles, was jetzt schon für die Unionsmarke gilt, ist auch im nationalen Markenrecht nicht mehr weit.«
Dr. Senta Bingener, DPMA, München, in: GRUR 09/17

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