Sanktion schuldnerseitiger Insolvenzverursachung durch Vermögensdispositionen - unter besonderer Berücksichtigung der    (KTS - Schriften zum Insolvenzrecht 50) (2016. 368 S. 230 mm)

個数:

Sanktion schuldnerseitiger Insolvenzverursachung durch Vermögensdispositionen - unter besonderer Berücksichtigung der (KTS - Schriften zum Insolvenzrecht 50) (2016. 368 S. 230 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783452287083

Description


(Text)

Die Suche nach Sanktionsmöglichkeiten für das Phänomen der »Existenzvernichtung« von Kapitalgesellschaften durch ihre Gesellschafter (handelnd in Kollusion mit den Geschäftsleitern) beschäftigt das Gesellschaftsrecht seit Jahrzehnten. In Ermangelung expliziter gesetzlicher Regelungen wurden vielfach rechtsfortbildende Konzepte entwickelt, etwa unter den Stichworten »Durchgriffshaftung« und »qualifiziert-faktischer Konzern«. Die Rechtsprechung des II. BGH-Zivilsenates hat sich nach mehreren Richtungswechseln schließlich im Jahre 2007 im »Trihotel«-Urteil (II ZR 3/04) für eine Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft aus der deliktischen Haftungsnorm des 826 BGB ausgesprochen.

Dabei ist in der gesellschaftsrechtlichen Diskussion jedoch weitgehend unbeachtet geblieben, dass seit der Reform des Wirtschaftsstrafrechts im Jahre 1976 mit den 283 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 5 Nr. 2 StGB Straftatbestände vorliegen, die die schuldnerseitige Verursachung der Insolvenz explizit erfassen. Über 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB finden diese Straftatbestände auch auf die Vertretungsorgane rechtlich verselbstständigter Verbände umfassende Anwendung. Letzteres hat der 3. BGH-Strafsenat im Jahre 2012 unter Aufgabe der einschränkenden sog. »Interessentheorie« klargestellt (3 StR 118/11).

Der Verfasser nimmt diese explizite strafrechtliche Insolvenzverursachungssanktion zum Ausgangspunkt, um ein straf- und zivilrechtliches Sanktionsregime zu entwickeln, das sowohl auf natürliche Personen als auch auf rechtlich verselbstständigte Verbände gleichermaßen Anwendung finden muss. Insbesondere aus 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 283 Abs. 2 StGB leitet er eine Außenhaftung der Geschäftsleiter und Gesellschafter ab, die eine Existenzvernichtung ihrer Gesellschaft bewusst herbeiführen. Aus Schuldnerperspektive verdeutlicht das Werk also die Gefahren straf- und zivilrechtlicher Sanktionierung schuldnerseitiger Insolvenzverursachung. Aus Gläubigerperspektive bietet es einen neuartigen Ansatz zur Haftbarmachung von Geschäftsleitern und Gesellschaftern. Dabei werden insbesondere die Tatbestandsmerkmale des 283 StGB und des 14 StGB detailliert erläutert und ihre Bedeutung für das Zivil- und Insolvenzrecht untermauert.

Aus dem Inhalt (Überschriften abgekürzt):

Eingangsteil

Teil 1: Sanktion »bewusster schuldnerseitiger Insolvenzverursachung« durch eine natürliche Person

A. Einleitung
B. Insolvenzverursachungssanktion durch das Insolvenzstrafrecht
C. Insolvenzverursachungssanktion durch zivilrechtliche Haftungsregelungen
D. Zusammenfassung

Teil 2: Sanktion »bewusster schuldnerseitiger Insolvenzverursachung« durch einen Verband

A. Einleitung
B. Fokus auf das Gläubigerrisiko »konsentierter Insolvenzverursachung«
C. Sanktion durch Inpflichtnahme des Vertretungsorgans für den Verband
D. Sanktion der Verbandsmitglieder als Teilnehmer gem. 26, 27 StGB, 830 Abs. 2 BGB
E. Zusammenfassung

Teil 3: Verteidigung bzw. Abgrenzung gegenüber konkurrierenden Sanktionsmodellen

A. Einleitung
B. Neuigkeitswert des hier vertretenen Sanktionskonzeptes
C. Verteidigung gegen das Konzept einer Außenhaftung der Verbandsmitglieder aus 826 BGB
D. Verteidigung gegen sog. »Durchgriffslehren«
E. Abgrenzung gegenüber Sanktionskonzepten unter Fokus auf »Unrecht gegenüber dem Verband«
F. Abgrenzung gegenüber verbandsrechtlichen Sanktionsmechanismen
G. Gewährleistung eines Grundbestandes an Gläubigerschutz
H. Zusammenfassung

Schlussteil

最近チェックした商品