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Im Jahr 2004 hat der italienische Gesetzgeber im Zuge einer umfassenden Gesellschaftsrechtsreform erstmals einen eigenständigen, systematischen Regelungsabschnitt zum Konzernrecht in den Codice civile eingefügt, nachdem konzernrechtliche Problemstellungen zuvor durch Rückgriff auf das allgemeine Gesellschaftsrecht oder durch Erlass einzelner Spezialgesetze bewältigt wurden ( Tochtergesellschaft wegen Verletzung der Grundsätze ordnungsgemäßer Konzerngeschäftsführung stellt eine der wesentlichen Neuerungen dar. Die einzelnen Voraussetzungen der Haftung und des die Haftung ausschließenden Nachteilsausgleichs durch die Konzernspitze beinhalten zahlreiche generalklauselartige Begriffe, die die Autorin auslegt ( züglich der Ausübungsmodalitäten und Rechtsfolgen des Austritts zu Anwendungsschwierigkeiten führt (



