Geld - Die 20 teuersten Irrtümer (ARD Ratgeber Geld bei Haufe) (2010. 192 S. 21 cm)

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Geld - Die 20 teuersten Irrtümer (ARD Ratgeber Geld bei Haufe) (2010. 192 S. 21 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783448101607

Description


(Short description)
Wohneigentum schützt vor Altersarmut und Autofahren ist preiswert? In diesem Ratgeber wird mit den häufigsten Irrtümern rund um's Geld aufgeräumt. Wissenswertes zum Verbraucherschutz kompetent und unterhaltsam beschrieben.
(Extract)
"Die Deutschen haben unvorstellbar viel Geld angelegt: Sage und schreibe 3.027.000.000.000 Euro haben Privathaushalte abzüglich der Schulden gebunkert. In der Finanzkrise lösten sich zwar geschätzte elf Milliarden Euro in Rauch auf, doch unterm Strich wurde zusätzlich Geld für schlechte Zeiten zurückgelegt, sodass immer noch reichliche drei Billionen Euro verfügbar sind. Dass es nicht weniger ist, überrascht angesichts der Fülle von Anlagebetrug, Falschberatung und zwiespältigen Werbeversprechen der Anbieter in der Finanzbranche.
EIN BESONDERS KRASSER FALL
Der Laie hat bis zum Herbst 2008, als die globale Finanzkrise sich nicht mehr verleugnen ließ, geglaubt, dass Banken nicht Pleite gehen können. Der Fachmann weiß längst: Das Gegenteil ist der Fall. Deswegen haben die Kreditinstitute nach der spektakulären Pleite der Kölner Herstatt-Bank 1974 auch einen Sicherungsschirm für die ganze Branche aufgespannt - den Einlagensicherungsfonds (siehe Irrtum Nr. 2 auf Seite 25 ff.). Dennochrutschte in der Folge manche Bank in die Insolvenz.
2003 hatte es auch die BFI Bank getroffen, ein sehr kleines Kreditinstitut mit Sitz in Dresden und mit Niederlassungen in Würzburg sowie Luxemburg. Der Gründer Karl-Heinz Wehner wurde später wegen Anlagebetrugs zu über fünf Jahren Haft verurteilt. Er hatte Immobilien zu hoch bewertet, um die auf die Finanzierung von Wohnungsbauten spezialisierte BFI zu retten. Über 210 Millionen Euro Anlegergeld war in Gefahr. Die Bank gehörte jedoch lediglich der gesetzlichen Mindestdeckung des Rettungsschirms an. Folge: Jeder Anleger bekommt nur 90 Prozent eines Schadens ersetzt, seinerzeit begrenzt auf 20.000 Euro je Anleger. Damit waren zwei Frauen jedoch nicht einverstanden, hatten sie doch deutlich mehr als 20.000 Euro in Sparbriefen sowie als Festgeld angelegt. Sie zogen vor Gericht und verlangten vom Insolvenzverwalter ihr Geld zurück.
Erst im Sommer 2009 haben die geprellten Anlegerinnen in dritter Instanz massive Schützenhilfe vom Bundesgerichtshof (BHG) bekommen: Berater müssen nämlich Anleger auf Pleiterisiken ausdrücklich hinweisen, wenn ein Kunde sein Geld sicher anlegen will, entschied das oberste Zivilgericht in zwei Prozessen (Az.: XI ZR 152/08 und 153/08). Mit dieser Entscheidung hat der BGH weiteren rund 80 Geschädigten der BFI Bank Hoffnung gemacht, dass der Insolvenzverwalter ihnen ihr Geld zurückzahlt. Begründung der Richter: Wenn ein Kunde in einem Beratungsgespräch ein besonderes Interesse an der Nominalsicherheit einer Geldanlage offenbart" hat, darf ein Geldinstitut keine Einlage im eigenen Haus empfehlen, das nur über begrenzte Einlagensicherung verfügt.
Das Oberlandesgericht Dresden muss nun nachsitzen und prüfen, ob die beiden Sparerinnen tatsächlich eine besonders sichere Geldanlage verlangt hatten - und ob sie dies auch belegen können. Das könnte schwierig werden, denn verbindliche, schriftliche Beratungsprotokolle soll es von Banken erst ab 2010 geben.
Immerhin: Aufgrund einer EU-Richtlinie ist die gesetzlich verbriefte Garantiesumme zum 1. Juli 2009 auf 50.000 Euro gestiegen und klettert Anfang 2011 sogar auf 100.000 Euro. Auch einen Selbstbehalt des Kunden im Pleitefall gibt es nun nicht mehr (siehe Irrtum Nr. 2 auf Seite 25 ff.). Die meisten Banken gehören zusätzlich dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds von Privatbanken, Sparkassen oder Volksbanken an. Die tragen den restlichen Teil des Schadens, der von der vorgeschriebenen gesetzlichen Absicherung nicht gedeckt ist. ..."

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