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Description
Die Untersuchung widmet sich der Haftung des Abschlussprüfers gegenüber der geprüften Gesellschaft sowie gegenüber Dritten. Dabei werden bestehende Grundprämissen der Abschlussprüferhaftung sowie die Verfassungsmäßigkeit des 323 Abs. 2 HGB kritisch hinterfragt. Etwa die Annahme der Organeigenschaft des Abschlussprüfers führt dabei zu reichweitenstarken Folgerungen. Ferner nimmt auch der Nachweis der Kausalität der prüferischen Pflichtverletzung innerhalb der Arbeit eine zentrale Rolle ein. »The Liability of the Statutory Auditor and the Enforcement of Corporate Recourse: The Auditor as a Corporate Organ and Its Legal Consequences«: The study examines the liability of the statutory auditor towards the audited entity as well as third parties. It critically reassesses prevailing assumptions in the field of auditor liability, and the constitutionality of Section 323(2) of the German Commercial Code (HGB). In particular, treating the statutory auditor as an organ of the company gives rise to far-reaching consequences. The study also places particular emphasis on the establishment of causation in cases of a breach of the auditor's professional duties.
Einleitung
I. Die (beschränkte) Haftung des Abschlussprüfers
Rechtsnatur des 323 Abs. 1 HGB - Normzweck und Funktionssystem des 323 HGB - Verfassungsmäßigkeit des 323 HGB - Die Haftung des Abschlussprüfers als unerlaubte Beihilfe, Art. 107 Abs. 1 AEUV - Haftung des Abschlussprüfers nach weiteren Anspruchsgrundlagen - Kausalitätsnachweis im Haftungsverhältnis zur geprüften Gesellschaft nach 323 HGB: Notwendigkeit einer Beweiserleichterung? - Mitverschuldenseinwand, 254 BGB
II. Die Dritt- und Außenhaftung des Abschlussprüfers
Der »Dritte« im Kontext der Abschlussprüferhaftung - Schädigung von Anteilseignern als reiner Reflexschaden? - Sperrwirkung des 323 HGB - Dritt- oder Außenhaftung des Abschlussprüfers: In Betracht kommende Anspruchsgrundlagen im Einzelnen - Kausalität im Drittverhältnis - Mitverschuldenseinwand im Außenverhältnis - Mittelbare Dritthaftung durch Innenregress der geprüften Gesellschaft - Gesamtergebnis Teil II
III. Abschlussprüfer(außen)haftung und Verfassungsrecht: Überlegungen zur Statuierung einer Außenhaftung und Vorschlag einer gleichheitsgerechten Ausgestaltung des 323 HGB de lege ferenda
Herstellung der Verfassungsmäßigkeit des 323 HGB - Statuierung einer (Organ-)Außenhaftung



