Description
Verfassungsrechtliche Fragen über Datenübermittlungen im Sicherheitsbereich betreffen vor allem das Verhältnis zwischen Nachrichtendiensten und der Polizei. Allerdings wird die Sicherheit in Deutschland auch von Behörden der allgemeinen Verwaltung gewährleistet, etwa durch Erlaubnisvorbehalte wie im Waffenrecht. Hierzu benötigen die Behörden oftmals Daten vom Verfassungsschutz, die an sie übermittelt werden. Die Arbeit zeigt auf, welche Möglichkeiten und Grenzen das Grundgesetz dabei vorgibt. »Data Sharing by the Domestic Intelligence Service for the Purposes of Administrative Legal Protection: A Constitutional Analysis«: Constitutional issues concerning data transfers in the security sector primarily focus on the relationship between intelligence services and the police. In Germany, however, security is also safeguarded by general administrative authorities, for example through licensing regimes such as firearms law. These authorities often rely on data transmitted by the domestic intelligence service. The thesis analyses the constitutional possibilities and limits governing such transfers.
I. Einführung und Gang der Untersuchung
Zur Thematik - Gang der Untersuchung - Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes
II. Organisatorische und einfachgesetzliche Grundlagen
Der Verfassungsschutz in der deutschen Sicherheitsarchitektur - Die einfachgesetzliche Regelungsstruktur von Datenübermittlungen im Überblick
III. Die Rechtsprechung des BVerfG zu Datenübermittlungen von Nachrichtendiensten an andere Stellen
Wesentliche Entwicklungslinien - Verfassungsgerichtliche Parameter für Datenübermittlungen des Verfassungsschutzes im Einzelnen
IV. Datenübermittlungen des Verfassungsschutzes zum administrativen Rechtsgüterschutz
Zulässigkeit und praktische Bedeutungen - Charakteristika der einfachgesetzlichen Verwaltungsverfahren des administrativen Rechtsgüterschutzes - Verfassungsunmittelbare Grundrechtsprüfung
V. Die einfachgesetzliche Umsetzung
Würdigung de lege lata - Impulse de lege ferenda
VI. Schluss
Till Wallrath studied law at the Philipps-University in Marburg and subsequently completed internships in Washington, D.C., Tel Aviv, and Frankfurt am Main. He earned his doctorate from the University of Bonn. Since September 2025, he has been completing the legal clerkship (Rechtsreferendariat) at the Landgericht Limburg an der Lahn.


