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Description
Die Arbeit untersucht, welche Pflichten den Vorstand treffen, wenn Mitarbeiter im Unternehmen gegen Gesetze verstoßen haben. Der erste Teil widmet sich der Frage, inwiefern sich aus der Compliance-Pflicht des Vorstands eine Pflicht zur Aufarbeitung von Gesetzesverstößen ergibt. Der zweite Teil beleuchtet das Zusammenspiel mit staatlichen Sanktionsverfahren. Die zentrale Frage lautet hier, ob der Vorstand durch eine Kooperation eine Reduzierung von Bußgeldern für die Gesellschaft erreichen kann. »Investigation of Legal Violations by the Board of Directors of a Stock Corporation and Public Interest«: This thesis examines the board of directors' obligations in case of legal violations within a stock company. The first part analyses the extent of legally mandatory internal investigations as part of director's compliance obligations in case of potential violations in the past. The second part examines this obligation in relation to government sanction proceedings. The central question is: Can the management board achieve a reduction of fines for the company through cooperative behaviour? 1. Prävention von Gesetzesverstößen als Ziel der AufarbeitungKeine geschriebene Verankerung einer Pflicht zur Aufarbeitung im Aktiengesetz - Prävention von Gesetzesverstößen als Vorstandspflicht - Verhältnis der unterschiedlichen Pflichtenursprünge der Legalitätskontrollpflicht zueinander - Aufarbeitung zur Prävention von Gesetzesverstößen - Gegenständliche Reichweite der Legalitätskontrollpflicht - Möglichkeit der Maßnahme als Grenze der Aufarbeitung von Gesetzesverstößen - Einhegung des Pflichtenmaßstabs durch einen Zumutbarkeitsvorbehalt - Ausformung des Zumutbarkeitsvorbehalts - Gerichtliche Kontrollfestigkeit der Aufarbeitung von Gesetzesverstößen - Ergebnis zur Aufarbeitung von Gesetzesverstößen aus Gründen der Prävention2. Aufarbeitung zur Unterstützung staatlicher ErmittlungsmaßnahmenSkizzierung des staatlichen Sanktionsverfahrens gegen die Gesellschaft - Erschwernisse der staatlichen Aufarbeitung bei Wirtschaftsdelikten - Beschlagnahme von Unterlagen interner Ermittlungen - Gesellschaftsrechtlicher Pflichtenrahmen - Ausrichtung des Unternehmensinteresses am Allgemeinwohlinteresse - Relevanz der Aufdeckungswahrscheinlichkeit - Weitere Chancen und Risiken der Kooperationsentscheidung - Geltung der Business Judgment Rule bei der Selbstanzeige- und Kooperationsentscheidung des Vorstands? - Offenlegung und Kooperation als Einzelfallentscheidung Rebekka Lucia Goldmann studierte von 2015 bis 2021 Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Das erste Staatsexamen erwarb sie 2021 vor dem Oberlandesgericht Köln. Promotionsbegleitend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin zunächst am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn bei Prof. Dr. Jens Koch und sodann am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Abteilung Gesellschaftsrecht, an der Universität zu Köln bei Prof. Dr. Jens Koch tätig. Im Jahr 2025 wurde sie promoviert. Seit Anfang 2025 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Bonn.



