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Description
Seit Langem ist es gängige Ansicht, die römische Gesetzgebung habe sich vor allem randständigen Problemen gewidmet und dabei von privatrechtsfremden Motiven leiten lassen. Dieses Vorurteil hält einer kritischen Überprüfung nicht stand. Zwar variiert die Regelungsdichte stark von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet. Durchgängig ist aber der Befund, dass der römische Gesetzgeber jenseits der für sein schlechtes Image verantwortlichen Ehereform des Augustus zumeist einen gerechten Interessenausgleich anstrebt. »Statutory Law in Rome. A Debate Contribution«: It has long been commonly believed that Roman legislation focused primarily on marginal issues and was guided by motives foreign to private law. This prejudice does not stand up to critical review. Although the density of regulations varies greatly from one area of law to another, the consistent finding is that, beyond the marriage law reform of Augustus, which is responsible for its unfavourable image, Roman legislature generally strives to achieve a fair balance of interests. 1. EinführungDie Fragestellung - Die Gesetzestreue der Jurisprudenz2. ProzessrechtDie Zwangsvollstreckung - Das Erkenntnisverfahren3. Deliktsrecht4. VertragsrechtDarlehen - Bürgschaft und Interzession - Schenkung und Wette - Austauschverträge5. Sachenrecht6. ErbrechtDas Verhältnis von Erben und anderen Begünstigten - Die Person des Erblassers und der Begünstigten - Das Objekt der Verfügung - Testamentseröffnung und -errichtung - Intestaterbfolge - Die Erbschaftsklage7. Ehe und FamilieEheschließung und Kindespflicht - Eheliche Abstammung - Weitere Ehewirkungen8. Vormundschaft9. Freilassung und PatronatFreilassung und Erwerb des Bürgerrechts - Durchsetzung einer fideikommissarisch angeordneten Freilassung - Der Freiheitsprozess - Das PatronatFazitVerzeichnis der juristischen Quellen - Verzeichnis namentlich bezeichneter Volksgesetze, Senatsbeschlüsse und kaiserlicher Senatsreden



