Gesetzesrecht in Rom : Ein Diskussionsbeitrag (Schriften zur Rechtsgeschichte 234) (2025. 167 S. 233 mm)

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Gesetzesrecht in Rom : Ein Diskussionsbeitrag (Schriften zur Rechtsgeschichte 234) (2025. 167 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428196593

Description


(Short description)
Seit Langem ist es gängige Ansicht, die römische Gesetzgebung habe sich vor allem randständigen Problemen gewidmet und dabei von privatrechtsfremden Motiven leiten lassen. Dieses Vorurteil hält einer kritischen Überprüfung nicht stand. Zwar variiert die Regelungsdichte stark von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet. Durchgängig ist aber der Befund, dass der römische Gesetzgeber jenseits der für sein schlechtes Image verantwortlichen Ehereform des Augustus zumeist einen gerechten Interessenausgleich anstrebt.
(Text)
Die seit Langem gängige Ansicht, das römische Privatrecht sei nicht durch Gesetze geprägt gewesen, ist ins Wanken geraten. Bislang konzentriert sich die Diskussion auf die Frage, ob es außer den heute noch bekannten Gesetzen weitere gab, die in der Überlieferung verlorengegangen sind. Die vorliegende Studie hat ein anderes Thema. Sie will überprüfen, inwieweit die römischen Volksgesetze und Senatsbeschlüsse, von denen wir Kenntnis haben, privatrechtsgestaltende Funktion hatten und erfüllten. Auch insoweit ist die römische Legislatur in Verruf geraten und dem Vorurteil ausgesetzt, der Gesetzgeber habe sich vor allem randständigen Problemen gewidmet und dabei von privatrechtsfremden Motiven leiten lassen. Ob dies wirklich zutrifft, kann nur die überblicksartige inhaltliche Analyse aller überlieferten Gesetze ergeben, die für die einzelnen Rechtsgebiete jeweils die Regelungsdichte, den Regelungsbedarf und die Regelungsziele ermittelt. Das Resultat variiert in Abhängigkeit vom untersuchten Rechtsbereich. Durchgängig ist aber der Befund, dass der römische Gesetzgeber jenseits der für sein schlechtes Image verantwortlichen Ehereform des Augustus zumeist durchaus einen gerechten Interessenausgleich anstrebt und so der ureigensten Aufgabe des Privatrechts nachkommen will.
(Table of content)
1. EinführungDie Fragestellung - Die Gesetzestreue der Jurisprudenz2. ProzessrechtDie Zwangsvollstreckung - Das Erkenntnisverfahren3. Deliktsrecht4. VertragsrechtDarlehen - Bürgschaft und Interzession - Schenkung und Wette - Austauschverträge5. Sachenrecht6. ErbrechtDas Verhältnis von Erben und anderen Begünstigten - Die Person des Erblassers und der Begünstigten - Das Objekt der Verfügung - Testamentseröffnung und -errichtung - Intestaterbfolge - Die Erbschaftsklage7. Ehe und FamilieEheschließung und Kindespflicht - Eheliche Abstammung - Weitere Ehewirkungen8. Vormundschaft9. Freilassung und PatronatFreilassung und Erwerb des Bürgerrechts - Durchsetzung einer fideikommissarisch angeordneten Freilassung - Der Freiheitsprozess - Das PatronatFazitVerzeichnis der juristischen Quellen - Verzeichnis namentlich bezeichneter Volksgesetze, Senatsbeschlüsse und kaiserlicher Senatsreden
(Text)
»Statutory Law in Rome. A Debate Contribution«: It has long been commonly believed that Roman legislation focused primarily on marginal issues and was guided by motives foreign to private law. This prejudice does not stand up to critical review. Although the density of regulations varies greatly from one area of law to another, the consistent finding is that, beyond the marriage law reform of Augustus, which is responsible for its unfavourable image, Roman legislature generally strives to achieve a fair balance of interests.

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