Description
(Short description)
Im Arzthaftungsrecht wird von einer Parallelität vertraglicher und deliktischer Ansprüche ausgegangen. Die Berücksichtigung struktureller Besonderheiten verdeutlicht, dass eine pauschale inhaltliche Identität nicht möglich ist. Diese Arbeit setzt sich grundlegend mit der Pflichtenstruktur im Vertrags- und Deliktsrecht sowie beweisrechtlichen Implikationen einer dogmatisch ungenauen Haftungsbegründung auseinander. Sie unterbreitet eine Lösung, die strukturell im BGB angelegt ist.
(Text)
Das Arzthaftungsrecht ist eine Materie, die aufgrund der historischen Verankerung des Schmerzensgeldes in 847 BGB a.F. aus dem Deliktsrecht gewachsen ist. Seitdem auch auf vertraglicher Ebene immaterieller Schadensersatz gewährt werden kann, rückte auch der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient bei Haftungsfragen in den Vordergrund. Dabei wurde unbesehen die deliktische Haftungsstruktur in das Vertragsrecht übertragen.
Wie können Vertrags- und Deliktsrecht jedoch unter Berücksichtigung ihrer strukturellen Eigenschaften parallel verlaufen? Können vertraglich modifizierbare Hauptleistungspflichten und allgemeingültige Verkehrspflichten inhaltlich identisch sein? Wie unterscheiden sich Pflichtwidrigkeit und Fahrlässigkeit, wenn beide Maßstäbe auf die verkehrserforderliche Sorgfalt, namentlich den Facharztstandard, rekurrieren? Ist der grobe Behandlungsfehler ein Fall grober Fahrlässigkeit? Diese und weitere Fragen werden vor dem Hintergrund der Dogmatik des BGB beleuchtet.
(Table of content)
1 Die Arzthaftung als KonglomeratBerührungspunkte des Arzthaftungsrechts - Hintergrund 2 Die Zweispurigkeit der ArzthaftungDie Haftung nach Vertrags- und Deliktsrecht - Das haftungsrechtliche Verhältnis von Vertragsrecht zu Deliktsrecht 3 Hauptleistungspflichten und VerkehrspflichtenEinführung - Deliktische Verkehrs(sicherungs-)pflichten - Vertragliche Pflichten: 241 BGB - Besonderheiten des Arzthaftungsrechts - Eigener Lösungsansatz zu Verhaltensmaßstab und Inhalt der Verkehrspflicht - Die Behandlung ohne zugrundeliegenden Vertrag mit dem Patienten 4 Pflichtverletzung und RechtsgutsverletzungProblemaufriss - Situation bei einer lege artis Behandlung - Situation bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers - Stellungnahme - Lösungsvorschlag 5 Pflichtwidrigkeit und FahrlässigkeitEinführung - Begriffsbestimmung - Problemaufriss: Das Verhältnis von Pflichtwidrigkeit zu Fahrlässigkeit - Offenkundige Abgrenzungskriterien - Der »grobe« Behandlungsfehler als grobe Fahrlässigkeit? - Der einfache Behandlungsfehler als einfache Fahrlässigkeit?