Description
(Short description)
Die Arbeit beleuchtet das Verhältnis von Verbraucherverband und angemeldeten Verbraucher:innen bei der Verbandsabhilfeklage aus prozessualer und materiellrechtlicher Sicht. Die Klagebefugnis des Verbands bewertet der Autor nicht als eigenen Anspruch, sondern als besonders ausgestaltete Prozessstandschaft. Diese wird flankiert von einem gesetzlichen Schuldverhältnis ( 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Den daher haftbaren Verband treffen Informationspflichten und die Pflicht zur sorgfältigen Prozessführung.
(Text)
Die Arbeit beleuchtet das Verhältnis des klagenden Verbraucherverbands und der angemeldeten Verbraucher:innen bei der Verbandsabhilfeklage aus prozessualer und aus materiellrechtlicher Sicht. Die Klagebefugnis des Verbands bewertet der Autor unter Ablehnung eines eigenen Anspruchs des Verbands bei der individualisierten und der nicht individualisierten Abhilfeklage als besonders ausgestaltete Prozessstandschaft. Wegen des Opt-In der Verbraucher:innen und der repräsentativen Wahrnehmung durch den Verband ist der Anspruch auf rechtliches Gehör gewahrt. Diese Prozessstandschaft wird flankiert von einem materiellrechtlichen Schuldverhältnis von Verband und Verbraucher:innen. Ein solches ergibt sich zwar nicht auf rechtsgeschäftlicher Basis. Aufgrund ihres ähnlichen geschäftlichen Kontakts i.S.d. 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB besteht jedoch ein gesetzliches Schuldverhältnis. Den daher haftbaren Verband treffen insbesondere Informationspflichten und die Pflicht zur sorgfältigen Prozessführung.
(Table of content)
1. Einführung2. Rückblick und Bestandsaufnahme: Die kollektive Rechtsschutzlandschaft vor dem VDuG3. Die Verbandsabhilfeklage nach dem VDuG - ein Überblick4. Verband und Verbraucher:innen: Repräsentant und Kollektiv5. Das Prinzip der prozessualen Repräsentation der Verbraucher:innen durch den Verband6. Rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis zwischen Verband und Verbraucher:innen7. Gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Verband und Verbraucher:innen8. Pflichtenprogramm und Haftung
(Text)
»The Collective and its Representative. On the Legal Relationship Between Consumer Associations and Consumers in Representative Actions for Redress«: The work examines the legal relationship between consumer associations and registered consumers in representative actions for redress. The author assesses the associations' right to bring representative actions for redress under German procedural law. He further addresses the question if, on which basis, and to what extent the association bringing the action is liable towards represented consumers.
(Author portrait)
Felix Beuth studied law at the Ludwig Maximilian University of Munich and subsequently completed his legal clerkship in the district of the Higher Regional Court of Munich. During his legal training, he worked as a student assistant and later as a research assistant at a civil law chair at LMU. His German legal training was followed by international LL.M. studies at Tel Aviv University in Israel. The author also worked as a lawyer in international law firms in Munich and Berlin. Felix Beuth earned his doctorate from Martin Luther University Halle Wittenberg in 2025. Since 2024, he works for the Bavarian judiciary.