Description
(Short description)
Obwohl Geschwister zum engsten Familienkreis zählen, gelten für sie häufig dieselben Regelungen wie für fremde Dritte. Selbst wenn für Geschwister besondere Regelungen gelten, weichen diese in der Regel von den Ausnahmeregelungen ab, die das Recht für Ehegatten und Eltern und ihre Kinder vorsieht. Das Verständnis der Qualität der Geschwisterbeziehung, welches sich aus den analysierten Regelungen ergibt, ist uneinheitlich und deckt sich nur teilweise mit den Erkenntnissen der sozialwissenschaftlichen Geschwisterforschung.
(Text)
Geschwister zählen wie Ehegatten sowie Eltern und ihre Kinder zum engsten Familienkreis. Anders als zwischen Eltern und ihren Kindern sowie zwischen Ehegatten war bislang jedoch unklar, welche rechtlichen Regelungen unter Geschwistern gelten. Die Arbeit zeigt, dass für Geschwister häufig derselbe Rechtsrahmen greift wie für fremde Dritte. Nur in Ausnahmefällen sieht das Recht für Geschwister Besonderheiten vor. Selbst wenn für sie besondere Regelungen gelten, weichen diese meist von den Ausnahmeregelungen ab, die das Recht zwischen Eltern und ihren Kindern sowie zwischen Ehegatten vorsieht. Überdies konnte die Arbeit aufdecken, dass dem Recht keine einheitliche Vorstellung der Qualität von Geschwisterbeziehungen zugrunde liegt. Aus den untersuchten Regelungen lassen sich rechtsgebietsübergreifend drei verschiedene Sichtweisen über die Qualität der Geschwisterbeziehung ableiten. Diese lassen sich nur teilweise mit den Erkenntnissen der sozialwissenschaftlichen Geschwisterforschungin Einklang bringen.
(Table of content)
1. BegriffeGeschwister - Geschwisterbeziehung - Qualität der Geschwisterbeziehung2. Geschwisterbeziehung und HaftungHaftungserweiterung - Haftungsbeschränkung - Haftungsausschluss3. Geschwisterbeziehung und SolidaritätGegenseitige Unterstützung - Gemeinsame Lastentragung4. Geschwisterbeziehung und TeilhabeGegenseitige Teilhabe - Gemeinsame Teilhabe5. Geschwisterbeziehung und DrittwirkungIm (kern)familiären Verhältnis - Im Außenverhältnis gegenüber privaten Dritten6. Geschwisterbeziehung und SozialwissenschaftenZusammenführung der Ergebnisse der rechtlichen Analyse - Gegenüberstellung mit Erkenntnissen der sozialwissenschaftlichen GeschwisterforschungRechtsprechungsverzeichnisÜbersicht der sozialwissenschaftlichen GeschwisterforschungÜbersicht der zitierten Beiträge ohne eigenständige empirische Untersuchung - Tabellarische Übersicht der zitierten Studien mit ergänzenden Informationen
(Author portrait)
Luise von Kügelgen studied law at Bucerius Law School in Hamburg and at Auckland University in New Zealand from 2015 to 2020. After having passed the first state exam, she began her doctorate in 2021, which was funded by the German Academic Scholarship Foundation. Whilst completing her doctorate she initially worked as a research assistant at the chair of Professor Dr. Anne Röthel at Bucerius Law School. At the beginning of 2024, she joined Professor Dr. Anne Röthel's team at the Max Planck Institute for Comparative and International Private Law in Hamburg. Dr. Luise von Kügelgen started her legal clerkship at the Higher Regional Court of Celle in December 2024.