Description
(Short description)
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Modus Operandi von Loverboys und beleuchtet kriminologische sowie psychologische Erkenntnisse. Sie untersucht die Strafbarkeit von Loverboys im Hinblick auf Opfer jeglicher Altersgruppen in den verschiedenen Phasen der Loverboy-Methode sowie die Strafbarkeit von Lovergirls. Weiterhin werden mögliche Hindernisse bei der Strafverfolgung beleuchtet. Abschließend werden Perspektiven für eine noch effektivere Bekämpfung des Loverboy-Phänomens aufgezeigt.
(Text)
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Modus Operandi von sog. Loverboys und beleuchtet hierzu vorliegende kriminologische und psychologische Erkenntnisse. Sie untersucht die Strafbarkeit von Loverboys im Hinblick auf Opfer jeglicher Altersgruppen in den verschiedenen Phasen der Loverboy-Methode sowie die Strafbarkeit von Loverboy-Opfern, die sich als sog. Lovergirls betätigen. Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass die aktuelle Rechtslage eine umfassende strafrechtliche Sanktionierung des Phänomens in Bezug auf jugendliche und heranwachsende Opfer ermöglicht. Bei der Altersgruppe von Opfern über 21 Jahren werden jedoch potenzielle Strafbarkeitslücken im Rahmen des Tatbestands der Zwangsprostitution identifiziert. Daneben werden mögliche Hindernisse bei der Strafverfolgung ermittelt. Abschließend werden auf Basis dieser Ergebnisse Perspektiven für eine noch effektivere Bekämpfung des Loverboy-Phänomens aufgezeigt.
(Table of content)
1. Einleitung und PhänomenEinleitung - Das Phänomen Loverboy2. Gesetzesreform zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und deren Auswirkungen auf die strafrechtliche Erfassung der Loverboy-MethodeImplementierung des 232a StGB - Zwangsprostitution ( 232 StGB a. F.) - Reform zu 232 StGB: Menschenhandel ( 233a StGB a. F.)3. Loverboy-Fälle in der RechtsprechungLG Stuttgart, Urt. v. 26.02.2019 - Az.: 7 KLs 200 Js 115430/13 (»Paradise-Prozess «) - BGH, Urt. v. 08.02.2018 - Az.: 3 StR 274/17 (LG Düsseldorf) - LG München I, Urt. v. 12.11.2019 - Az.: 29 KLs 471 Js 177148/18 - BGH, Beschluss vom 4. August 2020 - Az.: 3 StR 132/20 (LG Wuppertal)4. Strafbarkeit der Loverboy-Methode: Abschnitt 1Strafbarkeit zum Zeitpunkt der vierten Phase (Grundkonstellation: Opfer zum Tatzeitpunkt über 21 Jahren)- Abschnitt 2: Strafbarkeit zum Zeitpunkt der fünften Phase (Grundkonstellation: Opfer zum Tatzeitpunkt über 21 Jahren) - Abschnitt 3: Strafbarkeit in den ersten drei Phasen (Grundkonstellation: Opfer zum Tatzeitpunkt über 21 Jahren) - Abschnitt 4: Konstellation: Opfer zwischen 18 und 21 Jahren zum Tatzeitpunkt - Abschnitt 5: Konstellation: Opfer zwischen 16 und 18 Jahren zum Tatzeitpunkt - Abschnitt 6: Konstellation: Opfer zwischen 14 und 16 Jahren zum Tatzeitpunkt - Abschnitt 7: Konstellation: Opfer unter 14 Jahren zum Tatzeitpunkt - Abschnitt 8: Konstellation: Opfer zum Tatzeitpunkt bereits in der Prostitution aktiv5. Strafbarkeit des LovergirlsDas Phänomen Lovergirl - Strafbarkeit6. Hindernisse bei der StrafverfolgungFehlende Opferdeklaration - Einfluss des Loverboys auf das Opfer - Polizeilicher Umgang mit dem Opfer7. Perspektiven: Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung des Loverboy-PhänomensErste Säule: Aufklärung und Forschung - Zweite Säule: Effektive Strafverfolgung - Dritte Säule: Betreuung der Opfer
(Text)
»The Criminal Liability of the 'Loverboy Method'«:The thesis examines the modus operandi of so-called loverboys, drawing on criminological and psychological research. It provides a detailed analysis of the criminal liability of loverboys regarding victims of all age groups and at various phases. It further addresses the criminal liability of lovergirls and identifies potential obstacles to prosecution. Building on these findings, the dissertation concludes by outlining approaches to more effectively combat the loverboy phenomenon.



