Description
(Short description)
Beleidigungen in sozialen Netzwerken können weitreichende Folgen haben. Diese Arbeit analysiert unter Zugrundelegung des systemkritischen Rechtsgutsbegriffs zunächst, inwiefern die betroffenen Interessen strafrechtlich schützenswert sind. Weiter wird untersucht, ob die als Rechtsgut ausgemachten Interessen durch 185 StGB de lege lata geschützt werden können. Dabei erfolgt eine Auseinandersetzung mit möglichen Deliktsstrukturen. Abschließend wird eine Reformierung des 185 StGB vorgeschlagen.
(Text)
Beleidigungen in sozialen Netzwerken können weitreichende Folgen für Betroffene, Dritte und die Gesellschaft haben. Diese Arbeit analysiert unter Zugrundelegung des systemkritischen Rechtsgutsbegriffs zunächst, inwiefern die betroffenen Interessen strafrechtlich schützenswert sind. Im nächsten Schritt wird untersucht, ob die als Rechtsgut ausgemachten Interessen durch 185 StGB de lege lata geschützt werden können. Dabei wird unter anderem herausgearbeitet, welche Auswirkungen die Kundgabe einer Beleidigung in einem sozialen Netzwerk auf das Rechtsgut der Ehre hat. Zudem erfolgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit möglichen Deliktsstrukturen. So wird etwa das Rechtsgut der Meinungsfreiheit dritter Nutzer:innen durch die Deliktsstruktur des Kumulationsdelikt über 185 StGB als geschützt angesehen. Abschließend wird eine mögliche Reformierung des 185 StGB vorgeschlagen, unter anderem durch die Einführung neuer Tatbestandsmerkmale zum Schutz bestimmter Rechtsgüter.
(Table of content)
1 Einleitung 2 Soziale Netzwerke 3 Hass im Netz - Notwendige Vorüberlegungen 4 Folgen von öffentlich zugänglichen Beleidigungen in sozialen Netzwerken 5 Einordnung der betroffenen Interessen als Rechtsgüter 6 Fragen der Deliktsstruktur 7 Gesetzliche Ausgestaltung des 185 StGB de lege ferenda 8 Schlussbetrachtung
(Text)
»Insults on Social Networks - Classification of the Consequences as Legal Interests, Their Attribution and the Significance for the Structure of the Offence«: Insults in social networks can have far-reaching effects. Based on a critical Legal Interest Theory, this paper first analyses the extent to which the effects are worthy of protection under criminal law. It also analyses whether the effects interests identified as legal interests can be protected by Section 185 StGB de lege lata. This includes an examination of possible offence structures. Finally, a reform of Section 185 StGB is proposed.
(Author portrait)
Lea Jäger studied law at the University of Freiburg and the University of Aberdeen. She then completed her doctorate under the supervision of Prof. Dr. Roland Hefendehl and worked as a research assistant at the Institute of Criminology and Economic Criminal Law. She has been serving her legal traineeship at the Karlsruhe Higher Regional Court since October 2024.