Description
(Short description)
Der Autor arbeitet die von Verfassung wegen anzusetzenden Maßgaben für Öffentlichkeitsarbeit heraus, die durch Behörden unterhalb der Ministerialebene im Allgemeinen und Gefahrenabwehrbehörden - wie etwa Polizei und Feuerwehr - im Besonderen praktiziert werden. Anhand der Besonderheiten für Gefahrenabwehrbehörden werden neben Erläuterungen zum Maß der gesetzgeberischen Regelungsbedarfe sowie Empfehlungen für die Praxis der Öffentlichkeitsarbeit auch - aber nicht nur - auf Sozialen Netzwerken gegeben.
(Text)
Der Staat und seine Behörden präsentieren sich in der Öffentlichkeit wahrnehmbar anders als noch vor einigen Jahren. Ihre anfängliche kommunikative Zurückhaltung haben insbesondere Polizei- und Feuerwehrbehörden abgelegt - mithin Behörden, die mit Aufgaben der Gefahrenabwehr betraut sind. Sie betreiben aktiv Öffentlichkeitsarbeit, um eigene Maßnahmen zu erläutern, für Akzeptanz zu werben und sich selbst als attraktive Arbeitgeber darzustellen. Das geschieht zu einem erheblichen Teil in Sozialen Netzwerken, deren Regeln und Gepflogenheiten sich von den Rahmenbedingungen tradierter staatlicher Öffentlichkeitsarbeit wesentlich unterscheiden. Dadurch hat es der Staat heute selbst in der Hand, eine besondere Vielzahl an Menschen innerhalb kürzester Zeit zu erreichen.
Die Arbeit nimmt die Anforderungen des Verfassungsrechts in den Blick, denen Behörden unterhalb der Ministerialebene im Allgemeinen sowie Gefahrenabwehrbehörden im Besonderen gerecht werden müssen. Dabei wird der praktische Umgang gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit - etwa und insbesondere für Soziale Netzwerke - ebenso beleuchtet wie eine Empfehlung an die Gesetzgeber zur Schaffung einer hinreichenden rechtlichen Grundlage gegeben wird.
(Table of content)
1. EinleitungProblemaufriss - Gang der Untersuchung2. Die Öffentlichkeitsarbeit durch GefahrenabwehrbehördenDer Begriff der Öffentlichkeitsarbeit - Der Begriff der Gefahrenabwehrbehörden - Mittelbare und unmittelbare Öffentlichkeitsarbeit - Interne und externe Öffentlichkeitsarbeit - Aktive und passive Öffentlichkeitsarbeit - Die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden - Die Erscheinungsformen der Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenfassung und Abgrenzung: Der Untersuchungsgegenstand3. Die Rechtsnatur gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit und die sich daraus ergebenden AnforderungenÖffentlich-rechtliche Natur - Öffentlich-rechtliche Handlungsformen - Die staatseigenen Netzwerke und Profile auf Sozialen Netzwerken als öffentlich-rechtliche Einrichtung sui generis4. Grund und Grenzen gefahrenabwehrbehördlicher ÖffentlichkeitsarbeitZur Frage des Ob einer normativen Grundlage für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit - Zur Frage des Wie einer normativen Grundlage für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit - Bestehen von gesetzlichen Grundlagen für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit - Zwischenbefund: Zu den Anforderungen an eine zu schaffende Rechtsgrundlage