Description
(Short description)
Die Arbeit bietet eine tiefgreifende Analyse der Regelungen zum Schutz bei Nachtarbeit, aufbauend auf der aktuellen Forschung zu den Folgen von Nachtarbeit. Sie zeigt, dass der gesetzliche Schutz in der Auslegung durch das Bundesarbeitsgericht nicht den Anforderungen des Verfassungs- und Unionsrechts genügt. Anhand des konkreten Beispiels leistet sie zudem einen Beitrag zu Grundfragen des Arbeitsrechts wie dem Verhältnis von grundrechtlichen Schutzpflichten zu Privatrecht und Tarifautonomie.
(Text)
Nachtarbeit ist hochgradig gesundheitsgefährdend und sozial einschränkend. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1992 eine gesetzliche Neuregelung vorgegeben. Auch die Arbeitszeit-Richtlinie verpflichtet zum Schutz bei Nachtarbeit. Diesen Anforderungen ist der Gesetzgeber vordergründig durch das Arbeitszeitgesetz nachgekommen. Zentraler Baustein ist 6 Abs. 5 ArbZG, wonach der Arbeitgeber zusätzliche bezahlte Freizeit oder einen Zuschlag gewähren muss. Nach der Rechtsprechung darf der Arbeitgeber zwischen beiden Alternativen frei wählen. In der Praxis werden fast ausschließlich Zuschläge gezahlt, trotz zweifelhafter Schutzwirkung. Aufbauend auf der aktuellen interdisziplinären Forschung zeigt die Arbeit, dass das Gesetz in dieser Auslegung nicht dem Verfassungs- und Unionsrechts genügt. Anhand des konkreten Beispiels leistet sie zudem einen Beitrag zu Grundfragen des Arbeitsrechts wie dem Verhältnis von grundrechtlichen Schutzpflichten zu Privatrecht und Tarifautonomie.
(Table of content)
1. Einleitung2. Geschichtliche Entwicklung der Nachtarbeit und des NachtarbeitsrechtsVor der deutschen Einigung - Kaiserreich - Weimarer Republik - Nationalsozialismus - Geteiltes Deutschland - Wiedervereinigtes Deutschland3. Geltende Gesetzeslage zur NachtarbeitArbeitsschutzrecht - Kollektives Arbeitsrecht - Steuer- und Abgabenrecht - Sozialrecht4. Verfassungswidrigkeit des gesetzlichen SchutzkonzeptsAnwendbarkeit der nationalen Grundrechte - Grundrechtliche Schutzpflichten und Privatrecht - Das Untermaßverbot als Prüfmaßstab - Von Nachtarbeit betroffene Grundrechte und ihre Abwägung - Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Mittel - Verfassungskonforme Neuregelung und Auslegung5. Unionsrechtswidrigkeit des 6 Abs. 5 ArbZGBegrenzung der Untersuchung auf Art. 12 a) ArbZ-RL - Auslegung des Art. 12 a) ArbZ-RL im Hinblick auf Umsetzungsmaßnahmen - Keine Erfüllung der Vorgaben durch 6 Abs. 5 ArbZG - Gerichtliche Korrektur der unionsrechtswidrigen Rechtslage6. Grenzentariflicher Abweichungsmöglichkeiten von 6 Abs. 5 ArbZGRechtsprechung und Literatur zum Tarifvorbehalt des 6 Abs. 5 Hs. 1 ArbZG - Eigener Ansatz zur Auslegung des 6 Abs. 5 Hs. 1 ArbZG7. Ergebnisse und AusblickVerfassungswidrigkeit des Schutzkonzepts in 6 ArbZG - Unionsrechtswidrige Umsetzung von Art. 12 a) ArbZ-RL in 6 Abs. 5 ArbZG - Kein Abwälzen der staatlichen Verpflichtungen auf die Tarifparteien - Verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung des 6 Abs. 5 ArbZG - Ausblick auf eine gesetzliche Neuregelung



