Description
Die Arbeit befasst sich mit dem zunehmenden Selbstverständnis der Verfassungsgerichte unter dem Deckmantel der Drittwirkung privatrechtliche Streitigkeiten an sich ziehen und als »Ersatzgesetzgeber« das Privatrecht fortzubilden. Dabei entsteht - weitgehend unbemerkt - eine neue Ebene des Privatrechts: »Verfassungsprivatrecht«. Ausgangspunkt dieses ungeschriebenen Regelwerks ist die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Verfassungsprivatrecht bindet neben der gesamten Zivilgerichtsbarkeit auch den Gesetzgeber. »Fundamental Rights and Private Law - The Emergence of Constitutional Private Law«: This thesis explores the emergence of a new layer of private law, which mainly stems from the case law of constitutional courts. It can be referred to as 'constitutional private law'. While claiming that they are merely interpretating the constitution, constitutional courts effectively create and modify legal positions conferred on parties by private law. Their decisions can therefore be regarded as a source of private law. The thesis examines the extent to which constitutional private law can be integrated into the existing private law system. 1 EinführungBrisanz der Themenstellung - Gang der Untersuchung 2 Öffentliches und privates RechtDie Zweiteilung im römischen Recht - Die Zweiteilung im deutschen Recht des 18. und 19. Jahrhunderts - »Konstitutionalisierung« des Privatrechts 3 Grundrechte und PrivatrechtAbwehrfunktion der Grundrechte - Erste Weiterentwicklung: die »mittelbare Drittwirkung« - Schutzfunktion der Grundrechte - Privatrechtswirkung anhand »üblicher« Grundrechtsfunktionen - Unmittelbare Drittwirkung - Kulicks »zweistufige Anwendung« 4 Der Einfluss europäischer Grundrechte auf das nationale PrivatrechtDas europäische Mehrebenensystem - Die Wirkungen der Grundrechtecharta im nationalen Privatrecht 5 Die Anerkennung von »Verfassungsprivatrecht«Geschriebenes Verfassungsprivatrecht - Ungeschriebenes Verfassungsprivatrecht des BVerfG - Auswirkungen des ungeschriebenen Verfassungsprivatrechts - EuGH Entscheidungen als weitere Quelle ungeschriebenen Verfassungsprivatrechts? - Verfassungsprivatrecht: Ein gangbarer Weg? 6 SchlussWesentliche Ergebnisse - Ausblick Julius Azzola studied law at the University of Constance. After completing his 1st state examination, he worked as a research assistant at the chair of Prof. Dr. Michael Stürner, M. Jur. (Oxford), where he also obtained his doctorate. From August 2021 to July 2022, he completed an LL.M. degree at the Universitat Pompeu Fabra in Barcelona. He then completed his legal clerkship at the Higher Regional Court of Karlsruhe with stages in Constance, Stuttgart and Munich. He currently works as a lawyer in a corporate boutique law firm. »Bei dem Werk von Azzola handelt es sich um eine interessante Arbeit, die nicht nur inhaltlich überzeugt, sondern auch einen gut lesbaren Stil aufweist. Dogmatische Spezialfragen bzw. Meinungsstreitigkeiten, die für die Zielrichtung der Arbeit keine Bedeutung haben, werden nur knapp umrissen. Ein Einstieg in einzelne Teile der Arbeit ist auch ohne nähere Kenntnis der vorangegangenen Kapitel möglich, was insbesondere für die an einzelnen Aspekten interessierten Leser bedeutsam ist.« Prof. Dr. Kai E. Wünsche, in: Neue Justiz, 10/2025



