Description
Die begründungslose Ausübung des Vetorechts der ständigen Sicherheitsratsmitglieder führt zu einem intransparenten Abstimmungsprozess im Sicherheitsrat und zu einer unzureichenden Übernahme seiner Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Neben einer Analyse sämtlicher zwischen 1946 und 2023 ausgeübter Vetos wird daher aufgezeigt, ob eine Begründungspflicht dogmatisch eingeführt, rechtlich kontrolliert und prozessual umgesetzt werden kann. »Necessity of a Justiciable Obligation to Justify the Exercise of the Right of Veto of the Permanent UN-Security Council Members«: The exercise of the right of veto by permanent Security Council members without justification leads to a non-transparent voting process in the Security Council and to an inadequate assumption of its primary responsibility for the maintenance of international peace and security. In addition to an analysis of all vetoes excercised between 1946 and 2023, it is therefore shown if an obligation to give reasons can be dogmatically introduced, judicially reviewed and procedurally implemented. A. Das Vetorecht nach Art. 27 Abs. 3 UN-ChartaHerleitung und Funktion des Vetorechts - Rechtsgrundlagen der Ausübung des Vetorechts - Ausübungsformen des Vetorechts - Reformbedürftigkeit - Bisherige ReformvorschlägeB. Vetos im UN-Sicherheitsrat von 1946 bis 2023Überblick - Tendenzen im Hinblick auf fakultative Begründungen - Vetobegründungen in ausgewählten Fällen - Die Erforderlichkeit einer justiziablen BegründungspflichtC. Herleitung, Wesen und Funktion der BegründungspflichtHerleitung und Umsetzung der Begründungspflicht - Spannungsverhältnis der Begründungspflicht zur Souveränität - Funktion, Voraussetzungen und Entbehrlichkeit der BegründungspflichtD. Justiziabilität der BegründungspflichtRechtsbindung der ständigen Sicherheitsratsmitglieder - Rechtskontrolle der ständigen Sicherheitsratsmitglieder - Kompetenz des IGH zur Rechtskontrolle der VetobegründungenE. Prozessuale UmsetzungVerfahrensarten - Modifiziertes streitiges Verfahren - Gerichtsentscheidung und Durchsetzung Lea Spatke studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit Schwerpunkt im Völker- und Europarecht von 2011 bis 2017. Von 2018 bis 2020 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Kölner Kanzlei im Umweltrecht. Nach erfolgreichem Abschluss ihres Rechtsreferendariats in Köln im Jahr 2022 hat sie ihre Dissertation bei Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Stephan Hobe an der Universität zu Köln vollendet und erfolgreich mit der Disputation im Jahr 2024 abgeschlossen. Seit 2024 arbeitet sie als Referentin beim Bundesumweltministerium in Bonn.



