Die Gefährdung von Vertragspflichten : Unzumutbare Leistungsgefährdung im allgemeinen Schuldrecht. Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 584) (2024. 316 S. 233 mm)

個数:

Die Gefährdung von Vertragspflichten : Unzumutbare Leistungsgefährdung im allgemeinen Schuldrecht. Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 584) (2024. 316 S. 233 mm)

  • 提携先の海外書籍取次会社に在庫がございます。通常約3週間で発送いたします。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合が若干ございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428193400

Description


(Short description)
Die Verletzung einer Vertragspflicht kann schon im Vorhinein absehbar sein. Die Arbeit setzt sich mit dieser Leistungsgefährdung auseinander. Dabei werden bestehende Prinzipien und Normen des allgemeinen Schuldrechts beleuchtet, um zu erklären, wie die Gefährdung der Leistung zu prognostizieren ist und warum im Fall der offensichtlichen Leistungsgefährdung dem Gläubiger ein Recht zur Vertragsaufhebung oder ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen kann.
(Text)
Schon vor der Verletzung einer Vertragspflicht kann die Verletzung derselbigen für die Vertragsparteien absehbar werden. Im Kontext dieses Phänomens der Leistungsgefährdung setzt sich die Arbeit mit den Chancen und Grenzen der Systembildung und insbesondere der Konzeption von Vertragspflichten und Pflichtverletzungen im allgemeinen Schuldrecht auseinander. So werden die Rechtsinstitute des Leistungsstörungsrechts unter Berücksichtigung schuldrechtlicher Prinzipien beleuchtet, um die Leistungsgefährdung normativ zu verankern. Dabei werden verschiedene Gefährdungsintensitäten innerhalb des Schuldrechts in Relation gesetzt und allgemeine Kriterien für die Prognose einer Pflichtverletzung erarbeitet. Mit der Anerkennung einer erfolgsbezogenen Leistungstreuepflicht lässt sich ohne systematische Brüche erklären, warum im Fall der offensichtlichen Gefährdung der Leistung dem Gläubiger ein Recht zur Vertragsaufhebung oder ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen kann.
(Table of content)
1. EinleitungRezeption der Rechtsfigur - Untersuchungsgegenstand2. System- und PrinzipienbildungDas äußere System - Das innere System - Besondere Gesichtspunkte bei der Systembildung3. Auszugleichende zivilrechtliche PrinzipienSchuldrechtliche Prinzipien - Weitere Prinzipien - Zusammenfassung4. RechtsinstituteRücktritt 323 Abs. 4 BGB - Unsicherheitseinrede 321 BGB - Kündigung aus wichtigem Grund 314 BGB - Störung der Geschäftsgrundlage 313 BGB - Gefährdung der Leistung im System der Leistungsstörungen - Schadensersatz vor Fälligkeit - Anfechtung von Willenserklärungen wegen Eigenschaftsirrtums oder einer Täuschung hinsichtlich der gefährdeten Leistung - Zivilprozess5. Das System der unzumutbaren LeistungsgefährdungLeistungsgefährdung als Pflichtverletzung - Unzumutbarkeit der Gefährdung - Fallgruppen - Rechtsfolgen - Verbesserungspotenzial - Fazit
(Text)
»The Risk of Breach of Contract. Unreasonable Risk to Performance in the General Law of Obligations«: The breach of a contractual obligation may be foreseeable in advance. The thesis deals with this risk to performance. Existing principles and standards of the general law of obligations are examined in order to explain how the risk to performance is to be predicted and why, in the event of an obvious risk to performance, the creditor may be entitled to cancel the contract or claim damages instead of performance.
(Author portrait)
Jonas Prüter studied law at Heinrich Heine University and subsequently worked there as a research assistant in the field of law of obligations and private international law alongside his doctorate at the chair of Prof. Dirk Looschelders. He completed his legal clerkship in Düsseldorf.