Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Spannungsfeld zwischen Artenschutz und Klimaschutz : Dissertationsschrift (Schriften zum Umweltrecht 212) (2025. 314 S. 42 Abb.; 314 S., 42 farb. Abb. 233 mm)

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Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Spannungsfeld zwischen Artenschutz und Klimaschutz : Dissertationsschrift (Schriften zum Umweltrecht 212) (2025. 314 S. 42 Abb.; 314 S., 42 farb. Abb. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428192618

Description


(Short description)
Die Arbeit zeigt am Beispiel der Errichtung von Windenergieanlagen auf, wie das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ein Spannungsverhältnis zwischen Artenschutz und Klimaschutz zum Vorschein bringt. Dieses Ergebnis hat besondere Relevanz vor dem Hintergrund von klimaschutzrechtlichen Verpflichtungen, den Anteil der Stromerzeugung aus Windenergie stärker auszubauen. Die Arbeit untersucht daher mehrere Ansätze, die für die Lösung dieses Spannungsverhältnisses existieren.
(Text)
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) dient der Umsetzung völker- und europarechtlicher Vorgaben. Mit diesen Vorgaben wollte die internationale Staatengemeinschaft den Zugang zu Gerichten für Umweltverbände aber auch Individualpersonen zur effektiveren Durchsetzung von Artenschutzrecht vor allem bei Zulassungsverfahren von Infrastrukturvorhaben erweitern.
Seit seinem Inkrafttreten war das UmwRG Gegenstand von mehreren empirischen Untersuchungen. Diese haben ergeben, dass insbesondere immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Windenergieanlagen der Einsatzschwerpunkt des UmwRG sind. Dieses Ergebnis hat besondere Relevanz vor dem Hintergrund von klimaschutzrechtlichen Verpflichtungen, den Anteil der Stromerzeugung aus Windenergie stärker auszubauen.

Die Arbeit zeigt auf, dass das UmwRG ein Spannungsverhältnis zwischen Artenschutz und Klimaschutz zum Vorschein bringt. Sie untersucht daher mehrere Ansätze, die für die Lösung dieses Spannungsverhältnisses existieren.

(Table of content)
Einleitung und Gang der DarstellungAktuelle Relevanz des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes - Ziele dieser Untersuchung - Methodik der Datenerhebung und -auswertung - Struktur der Arbeit1. Effektiver Umweltschutz durch Klagerechte von Umweltverbänden und IndividualpersonenVollzugsdefizit im Umweltrecht als Ausgangslage für die Erweiterung des Gerichtszugangs in Umweltangelegenheiten - Stationen der Erweiterung des Gerichtszugangs im Umweltvölkerrecht und Umweltrecht der Europäischen Union - Erweiterung des Gerichtszugangs in Umweltangelegenheiten durch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - Zwischenergebnis: Schaffung der Grundlagen für effektiven Umweltschutz mit Ausweitung der Klagerechte2. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in der RechtspraxisEntwicklung der Rechtsbehelfe insgesamt in Abhängigkeit zu den Gesetzesänderungen am UmwRG - Entwicklung der Rechtsbehelfe nach dem UmwRG gegen Windenergievorhaben in Abhängigkeit zu den Änderungen am UmwRG - Zwischenergebnis: Schwerpunkt des Einsatzes des UmwRG bei Windenergievorhaben3. Das Dilemma des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes am Beispiel von WindenergievorhabenErforderlichkeit des Ausbaus von Windenergieanlagen aufgrund von Verpflichtungen im Energierecht - Zielkonflikte aufgrund der Erfordernisse zur Vereinbarkeit von Windenergievorhaben mit sonstigem Umweltrecht4. Ansätze zur Auflösung der widerstreitenden InteressenLösungsansätze außerhalb von Gerichtsverfahren - Lösungsansätze bei Gerichtsverfahren
(Review)
»Die Arbeit zeigt geradezu exemplarisch, wie schwierig es ist, das Spannungsverhältnis zwischen Klimaschutz einerseits und Artenschutz andererseits rechtlich in den Griff zu bekommen. Wäre es eventuell möglich, Windenergieanlagen vor allem offshore zu errichten, einerseits weil dort der Wind fast permanent weht, und andererseits, weil dort der Artenschutz fast keine Rolle spielt? Könnte man Windenergieanlagen auch so ausrüsten und aufbauen, dass Fledermäuse, Insekten und Vögel frühzeitig gewarnt und/oder Anlagen abgeregelt werden? Die Fragen sind komplex und schwierig, aber es lohnt sich, über sie vertieft nachzudenken. Die vorliegende Arbeit hat dies getan und leistet damit einen wichtigen und lesenswerten Beitrag zur Konfliktlösung durch Recht.« Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, in: EWeRK, 2/2025

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