Die sog. Generalklauseln des BGB in der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (1927-1945) : Dissertationsschrift (Schriften zur Rechtsgeschichte 226) (2025. 518 S. 1 Tab.; 518 S., 1 schw.-w. Tab. 233 mm)

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Die sog. Generalklauseln des BGB in der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (1927-1945) : Dissertationsschrift (Schriften zur Rechtsgeschichte 226) (2025. 518 S. 1 Tab.; 518 S., 1 schw.-w. Tab. 233 mm)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783428192380

Description


(Short description)
Die Arbeit analysiert die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts anhand der sog. Generalklauseln des BGB und den darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffen, wie »Treu und Glauben« ( 242 BGB) oder den »guten Sitten« ( 138, 826 BGB). Aufgrund ihrer Wertungsoffenheit waren die unbestimmten Rechtsbegriffe besonders geeignet, etwaige Änderungen in der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts aufzuzeigen, insbesondere nach der sog. Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahr 1933.
(Text)
Die Arbeit untersucht die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts anhand der sog. Generalklauseln des BGB. Im Vordergrund steht hierbei die Frage, welchen gesellschaftlichen und politischen Einfluss das damals höchste deutsche Arbeitsgericht während der Zeit seines Bestehens (1927-1945) hatte, oder ob es selbst solchen Einflüssen unterworfen war. Für die umfassende Analyse boten sich die in den Generalklauseln enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe wie »Treu und Glauben« oder die »guten Sitten« an, da gerade sie der Auslegung durch die Rechtsprechung bedürfen und grundsätzlich wertungsoffen sind. Die Arbeit zeigt auf, dass die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts ein soziales Ideal verwirklichte. Ferner legt sie dar, ob und in welchem Umfang die Begriffe wie Treu und Glauben, gute Sitten, etc. Einfallstore für die NS-Ideologie in die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts nach der sog. Machtergreifung durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 waren.
(Table of content)
A. EinleitungB. Entstehung der ArbeitsgerichtsbarkeitDie Arbeitsgerichtsbarkeit vor 1926 - Die Arbeitsgerichtsbarkeit nach dem Arbeitsgerichtsgesetz von 1926 - Die Entwicklung des Arbeitsrechts in der Weimarer Republik (1918-1933) - Die Entwicklung des Arbeitsrechts in der NS-Zeit (1933-1945) - Die Entwicklung des Arbeitsrechts nach der »Stunde Null« bis heuteC. Die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts zu 826 BGBD. Die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts zu 134 BGBZulässigkeit von sog. »Kettenverträgen« - Rechte aus dem Betriebsrätegesetz - Kündigung - Anrechnung bei Ruhegehaltsbezügen - Vergütung von Mehrarbeit bei Verstoß gegen ArbeitszeitVO - Verbot der Besserstellung eines Arbeitnehmers - Art. 159 WRV als gesetzliches VerbotE. Die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts zu 138 BGBNichtigkeit von Willenserklärungen - Sittenwidrigkeit von Verträgen - Kündigung - Zugang eines Kündigungsschreibens - Kündigung von Lehrlingsverträgen - Wucher - PensionszusageF. Die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts zu 133 BGBMehrdeutigkeit als Voraussetzung für die Auslegung von Willenserklärungen - Verhältnis von 133 zu 157 BGB - Anwendung auf TarifvorschriftenG. Die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts zu 157 BGBAuslegung einer Tarifordnung - Auslegung eines Lohnabkommens - Auslegung einer Arbeitsordnung - Zugang von Kündigungen - Auslegung eines Manteltarifvertrages - Urlaubsanspruch - Auslegung eines Tarifvertrags
(Text)
»The So-Called General Clauses of the German Civil Code in the Case Law of the Reich Labor Court (1927-1945)«: The thesis analyzes the case law of the Reich Labor Court (Reichsarbeitsgericht) on the basis of the so-called general clauses of the German Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch) and the undefined legal concepts contained therein, such as »good faith« or »common decency«. The undefined legal concepts were particularly suitable for highlighting any changes in the Reich Labor Court's case law.

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