Eigentum als Herrschaftsressource : Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in den Franckeschen Stiftungen (Halle) vom 22.-24. Februar 2022 (Der Staat. Beihefte 28) (2025. 292 S. 233 mm)

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Eigentum als Herrschaftsressource : Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in den Franckeschen Stiftungen (Halle) vom 22.-24. Februar 2022 (Der Staat. Beihefte 28) (2025. 292 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428192120

Description


(Short description)
Das Beiheft dokumentiert eine Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte. Eigentum als Herrschaftsressource scheint auf den ersten Blick einen zivilrechtlichen und einen öffentlichrechtlichen Aspekt zu verknüpfen. Aber in der Tat stützten sich frühmittelalterliche Könige auf eigene Ländereien und Domänen, um ihre Macht zu finanzieren und damit zu festigen. Bis in die Zeitgeschichte mit ihren neuen Nationalstaaten, totalitären Regimen, der Daseinsvorsorge und dem geistigen Eigentum erstreckt sich die thematische Spannweite der Beiträge. Die Plenumsdiskussionen sind umfassend dokumentiert und zeigen, wie Rechtshistoriker, Öffentlichrechtler und Archivare über eine Grundfrage der Verfassungsgeschichte epochenübergreifend ins Gespräch kommen.
(Text)
Das Beiheft dokumentiert eine Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte. Eigentum als Herrschaftsressource scheint auf den ersten Blick einen zivilrechtlichen und einen öffentlichrechtlichen Aspekt zu verknüpfen. Aber in der Tat stützten sich frühmittelalterliche Könige auf eigene Ländereien und Domänen, um ihre Macht zu finanzieren und damit zu festigen. Später erschien dominium als Inbegriff von Herrschaft und Eigentum zugleich, sehr handfest auch in der Geschichte des Kolonialismus. Erst das 19. Jahrhundert versuchte, Amt und Privatperson wieder zu trennen. Bis in die Zeitgeschichte mit ihren neuen Nationalstaaten, totalitären Regimen, der Daseinsvorsorge und dem geistigen Eigentum erstreckt sich die thematische Spannweite der Beiträge. Die Plenumsdiskussionen sind umfassend dokumentiert und zeigen, wie Rechtshistoriker, Öffentlichrechtler und Archivare über eine Grundfrage der Verfassungsgeschichte epochenübergreifend ins Gespräch kommen.
(Table of content)
David BachrachAllodium und Eigentum im frühen Mittelalter. Die Basis der königlichen Macht?Stefan HammerEigentum, Vertrag und politische Herrschaft im VernunftrechtBenedikt StuchteyMit John Locke argumentieren. Eigentumsfragen als Herrschaftsressource in der Geschichte des KolonialismusReinhard MußgnugDas Eigentum des Monarchen im Wandel der VerfassungenDirk van LaakExperimentierfelder des Gemeinwohls? Infrastrukturen und die Logik des EigentumsMargrit SeckelmannDie Internationalisierung »geistiger Eigentumsrechte«Marju Luts-Sootak und Karin VisnapuuEigentum im Nationalstaat und Sozialismus - der Fall Estland als unabhängige Republik 1918-1940 und unter der SowjetherrschaftThorsten KeiserEigentum als Herrschaftsressource in totalitären RegimenSimon KempnyDie Konstruktion des Eigentumsrechts durch Gesetzgebung
(Text)
»Property as a Resource of Power«: The proceedings of the Association for Constitutional History provide contributions on the significance of property for the emergence and stabilisation of rulership. From the Frankish period with its domains to the modern era with questions relating to intellectual property, selected case studies raise fundamental questions of European constitutional history. The extensively documented discussion section provides a common thread in the dialogue between legal historians, public law scholars and archivists.
(Author portrait)
Dieter Gosewinkel, Historiker und Jurist, ist Direktor des Center for Global Constitutionalism am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung und lehrt Neuere Geschichte an der Freien Universität Berlin. Prof. Dr. Oliver Lepsius ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verfassungstheorie an de r Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster. Prof. Dr. Peter Oestmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Münster.

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