Description
Die Arbeit untersucht die Figur des Unbeteiligten auf der Ebene des polizeilichen Handelns und auf der Entschädigungsebene. Der Begriff des Unbeteiligten in den Polizeigesetzen wird konturiert und die Figur des Unbeteiligten zu anderen Rechtsfiguren abgegrenzt. Zudem wird ein methodisch gangbarer Weg für die Entschädigung des Unbeteiligten aufgezeigt, wobei insbesondere das Verhältnis von geschriebenen und ungeschriebenen Haftungstatbeständen im Fokus steht. »Collateral Consequences in German Police Law«: Police operations bear the risk of adverse side effects for non-involved parties. This book analyses the line between targeted measures and unintended consequences, with particular regard to data collection and coercive measures. Furthermore, it examines the question of how individuals affected by such a side effect may receive appropriate compensation from the state. A. EinführungGegenstand der Untersuchung - Die Unbeteiligten-Fälle - Der Unbeteiligte in den Polizeigesetzen - Bestandsaufnahme - Gang der UntersuchungB. Erster Teil - Der Unbeteiligte und die Adressaten polizeilicher MaßnahmenUnbeteiligter und Nichtstörer - Unbeteiligter und weitere Adressaten - Maßnahmen ohne InanspruchnahmeC. Zweiter Teil - Der Unbeteiligte in den PolizeigesetzenDer Unbeteiligte als Nichtstörer - Der Unbeteiligte im Recht der polizeilichen Datenverarbeitung - Der Unbeteiligte im Recht der polizeilichen Zwangsmaßnahmen - Der Unbeteiligte im polizeilichen EntschädigungsrechtD. Dritter Teil - Die Entschädigung des UnbeteiligtenDie Anspruchsgrundlagen im Überblick - Das Verhältnis der Anspruchsgrundlagen - Die Entschädigung des Unbeteiligten als Gefährdungshaftung - Die Entschädigung bei rechtmäßigen Maßnahmen - Die Entschädigung bei rechtswidrigen Maßnahmen - Ansätze zur Nivellierung der Unterschiede zwischen den allgemeinen Haftungsinstituten und ihren gesetzlichen Ausprägungen - Die Entschädigung des Unbeteiligten bei Datenerhebungsmaßnahmen Studium der Rechtswissenschaften in Düsseldorf von 2012 bis 2017. Wissenschaftlicher Beschäftigter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf von 2017 bis 2020. Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer auf das öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei von 2020 bis 2022. Seit 2022 Rechtsreferendar am Landgericht Düsseldorf. Promotion im Wintersemester 2023/2024. »Unter dem unscheinbar wirkenden Titel verbirgt sich die gleichermaßen mühevolle wie profunde Untersuchung eines überaus komplizierten polizeirechtlichen Themas, das methodisch fundiert und rechtlich nachvollziehbar aufbereitet ist. Wer mit der Vermeidung oder Regulierung von Entschädigungsansprüchen als Folge polizeilichen Handelns oder Unterlassens auf beliebigen Sachebenen zu tun hat, stößt in dem Werk auf eine reichhaltige Fundgrube rechtlicher Argumentationsmöglichkeiten - einschließlich denkbarer anschließender Regressfragen als weitere vorstellbare Konsequenzen. So betrachtet könnte der Materie durchaus auch Ausbildungs- und Prüfungsrelevanz zukommen.« Dr. Dr. Frank Ebert, in: Bundeswehrverwaltung, 6/2025 »Lukas Struß hat eine kluge und gedankenreiche Untersuchung vorgelegt, die zu ebenso nachvollziehbaren wie sachlich überzeugenden Ergebnissen gelangt. Auch wenn die nicht immer leicht nachvollziehbare Gedankenführung und der bis an der Sperrigkeit verdichtete Stil die Lesbarkeit etwas erschweren, stellen sich bei der Lektüre zahlreiche Erkenntnisse ein. Dies gilt vor allem dort, wo sich Verf. auf den Spuren der von ihm untersuchten Figur gezwungen sieht, sich mit den - in der Mitte der Polizeirechtswissenschaft nur (noch) vergleichsweise wenig diskutierten - dogmatischen Grundfragen des Polizeirechts zu befassen und hierzu oftmals instruktiv Stellung zu nehmen.« Prof. Dr. Dr. Johannes Eichenhofer, in: Niedersächsische Verwaltungsblätter, 11/2025



