Beneficium aetatis. : Der Tatbestand der Minderjährigenrestitution im klassischen römischen Recht. (Schriften zur Rechtsgeschichte 222) (2024. 133 S. 233 mm)

個数:

Beneficium aetatis. : Der Tatbestand der Minderjährigenrestitution im klassischen römischen Recht. (Schriften zur Rechtsgeschichte 222) (2024. 133 S. 233 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428191673

Description


(Short description)
Die Wiedereinsetzung einer Person unter 25 Jahren war ein zentraler Pfeiler des Schutzes von Minderjährigen im römischen Recht. Die Voraussetzungen dieses Rechtsbehelfs lassen sich anhand der lakonischen Quellen zwar nicht einfach bestimmen; diese lassen aber doch einen Schluss zu: Um seine Wiedereinsetzung zu erreichen, musste der Minderjährige keine konkrete Willensschwäche dartun. Seine Restitution hing vielmehr von dem abstrakten Kriterium ab, ob der von ihm erlittene Nachteil auch einen umsichtigen Erwachsenen getroffen hätte oder nicht.
(Text)
Die Wiedereinsetzung einer Person unter 25 Jahren war ein zentraler Pfeiler des Schutzes von Minderjährigen im römischen Recht. Die Voraussetzungen dieses Rechtsbehelfs lassen sich aber nicht einfach bestimmen. Wurde jemand allein wegen seines Alters oder nur wegen einer individuellen Willensschwäche vor den Nachteilen bewahrt, die sich aus seinen geschäftlichen Aktivitäten und ähnlichen Vorgängen ergaben? Die Quellen sind in diesem Punkt meist lakonisch, lassen aber doch gewisse Schlüsse zu: Um seine Wiedereinsetzung zu erreichen, musste der Minderjährige keine konkrete Willensschwäche dartun. Sein Schutz hing vielmehr von der Beurteilung des erlittenen Schadens anhand eines abstrakten Kriteriums ab: Hätte der Nachteil auch einen umsichtigen Erwachsenen getroffen, blieb er sanktionslos; andernfalls konnte der Minderjährige seine Wiedereinsetzung verlangen. Wegen des hypothetischen Charakters dieser Frage verfuhren die Juristen bei der Beurteilung des Restitutionstatbestands überaus großzügig, so dass die Annahme eines Schadens eher zur Regel wurde.
(Table of content)
1. Ein subjektiver Tatbestand der restitutio?
Circumventio und facilitas - Ulpians Kommentierung des Restitutionsedikts - Andere Werke - Die Konstitutionen

2. Alter als Restitutionsgrund
Der entscheidende Maßstab - Ein beneficium aetatis - Irrelevanz der Betreuerbeteiligung - Eine Ausnahme

3. Der Schaden und sein Nachweis
Grande damnum und circumscriptio manifesta - Schadensträchtige und neutrale Vorgänge - Beweisführung und causae cognitio

Ertrag

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

最近チェックした商品