Wahlfeststellung und Straftheorie : Zur strafzwecktheoretischen Legitimation von gesetzesalternativen Verurteilungen. Dissertationsschrift (Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 333) (2025. 419 S. 2 Tab.; 419 S., 2 schw.-w. Tab. 233 mm)

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Wahlfeststellung und Straftheorie : Zur strafzwecktheoretischen Legitimation von gesetzesalternativen Verurteilungen. Dissertationsschrift (Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 333) (2025. 419 S. 2 Tab.; 419 S., 2 schw.-w. Tab. 233 mm)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783428191499

Description


(Short description)
Die strafzwecktheoretische Untersuchung überprüft, ob und inwiefern der Angeklagte im Falle einer gesetzesalternativen Wahlfeststellung wahlweise wegen verschiedener Tatbestände verurteilt werden darf. Entgegen der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist der Angeklagte nicht nur dann wahlweise zu verurteilen, wenn die alternierenden Delikte rechtsethisch und psychologisch vergleichbar sind. Aus Sicht der Strafzwecktheorien ist in jedem Fall eine wahlweise Verurteilung geboten.
(Text)
Die strafzwecktheoretische Untersuchung überprüft, ob und inwiefern der Angeklagte wahlweise wegen verschiedener Delikte verurteilt werden darf. Der Arbeit liegt die Überlegung zugrunde, dass sich die richterliche Überzeugung iSd. 261 StPO für den Fall, dass sie sich alternativ auf zwei Delikte bezieht, hilfsweise auf diejenigen Umstände stützen darf, die aus Sicht der Strafzwecktheorien jeweils dazu geeignet sind, ihren Legitimationsgegenstand - bestehend aus Strafgrund und Strafzumessung - zu begründen. Sieht sich das Gericht außerstande, eine Überzeugung hinsichtlich eines konkreten Delikts zu bilden, ist es ausreichend, aber auch erforderlich, wenn es subsidiär eine eindeutige Feststellung hinsichtlich der maßgeblichen strafbegründungs- und strafzumessungsrelevanten Umstände trifft. Da die strafzweckspezifischen Umstände stets eindeutig feststellbar sind, ist der Angeklagte im Ergebnis - entgegen der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur -, nicht nur dann wahlweise zu verurteilen, wenn die alternierenden Delikte rechtsethisch und psychologisch vergleichbar sind, sondern stets wahlweise zu verurteilen.
(Table of content)
Einleitung1. Strukturanalyse des Wahlfeststellungskomplexes; Einführung in die Strafzweckdogmatik2. Wahlfeststellung und Vergeltungstheorie3. Wahlfeststellung und negative Generalprävention4. Wahlfeststellung und Spezialprävention5. Wahlfeststellung und positive Generalprävention6. Wahlfeststellung und Vereinigungstheorien7. Auflösung der Strafzumessungsproblematik; Einordnung der unbegrenzten Wahlfeststellung in das gegenwärtige PräventionsstrafrechtSchlussbetrachtung
(Text)
»Alternative Conviction and Theories of Criminal Punishment«: The thesis assesses whether, and to what extent, the defendant may be convicted, in the case of an alternative determination of facts under the law, for one of several different offenses. Contrary to the prevailing opinion, the defendant is not to be convicted alternatively only if the alternative offenses are comparable from a ethical and psychological standpoint. From the perspective of theories of criminal punishment, an alternative conviction is warranted in every case.

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