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Täglich werden von Polizeibeamten im Straßenverkehr unzählige freiwillige Atemalkoholmessungen (»Pusten«) durchgeführt. Probleme ergeben sich dabei dann, wenn der Betroffene nicht um die Freiwilligkeit weiß. Ist er in diesem Fall durch die Polizeibeamten zu belehren? Und wenn ja, welche Folgen hätte der Verstoß gegen eine solche Belehrungspflicht? Wirkt er sich gegebenenfalls auf die Verwertbarkeit der folgenden Blutprobenentnahme aus? Diese Fragen werden im Rahmen der Arbeit beantwortet. »Does Ignorance not Prevent Self-Incrimination? On the Duty of Instruction on the Voluntary Nature of Breath Alcohol Measurement and the Consequences of its Violation«: Every day, police officers carry out countless voluntary breathalyser tests. Problems arise when the subject is not aware of the voluntary nature of the test. This work answers the questions of whether the affected person must be informed about the voluntary nature and what consequences a breach of the duty to inform has. For this purpose, the author examines the conflicting judgments and the different views expressed by the literature. 1. Einleitung2. Rechtsprechung zur Belehrungspflicht bei der AtemalkoholmessungGruppe 1: Ablehnung einer Belehrungspflicht - Gruppe 2: Ablehnung eines Beweisverwertungsverbotes - Gruppe 3: Annahme eines Beweisverwertungsverbotes - Gruppe 4: Annahme eines Beweisverwertungsverbotes mit Fernwirkung3. Freiwilligkeit der AtemalkoholmessungRechtliche Verankerung des nemo-tenetur-Grundsatzes - Sachlicher Schutzbereich - Personaler SchutzbereichExkurs: Freiwilligkeit der Atemalkoholmessung in anderen EU-Staaten4. Pflicht zur Belehrung über die Freiwilligkeit der AtemalkoholmessungHerleitung aus 81a StPO - Herleitung aus 136 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 StPO - Allgemeine Herleitung der Belehrungspflicht - Interministerielle Richtlinien5. Bestehen eines BeweisverwertungsverbotesFunktion und Terminologie der Beweisverbote - Gesetzliche normiertes unselbstständiges Beweisverwertungsverbot in 136 Abs. 3 S. 2 StPO - Nicht normierte Beweisverwertungsverbote - Übertragung auf das Ordnungswidrigkeitenverfahren6. Fortwirkung und Fernwirkung des BeweisverwertungsverbotesUnterscheidung zwischen Fernwirkung und Fortwirkung - Fortwirkung des Beweiserhebungsfehlers - Fernwirkung des Beweisverwertungsverbots7. FazitLiteratur- und Sachverzeichnis Isabella Sieber studied law at the University of Augsburg from 2015 to 2020. During her studies, she worked for several years as a student assistant at the chair of Prof. Dr. Arnd Koch. In 2020, she passed her first state law exam with a focus on criminal law and subsequently wrote her dissertation. Since October 2022, she has been a legal trainee with the Free State of Bavaria in the district of the Higher Regional Court of Munich. »Umso wichtiger ist es, die polizeilich besonders wichtigen Werke zu erwerben, um diese ggf. auch über Fernleihe denjenigen zur Verfügung zu stellen, die für die Kreation neuer Eingriffsnormen verantwortlich zeichnen. Das Werk darf daher in keiner Bibliothek einer polizeilichen Hochschule fehlen.« Prof. Dr. Dieter Müller, in: Die Polizei, 5/2025



