Die analoge Anwendung von   305c Abs. 2 BGB auf die Auslegung von automatisierten Willenserklärungen. : Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 571) (2024. 218 S. 233 mm)

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Die analoge Anwendung von 305c Abs. 2 BGB auf die Auslegung von automatisierten Willenserklärungen. : Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 571) (2024. 218 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428190645

Description


(Short description)
Der Grundsatz, Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders von AGB ( 305c Abs. 2 BGB), soll nach Ansicht von verschiedenen renommierten Kommentaren zum BGB auch für automatisierte Willenserklärungen gelten. Inwieweit diese Ansicht Zustimmung verdient, wird unter Berücksichtigung von Erkenntnissen aus der Rechtsgeschichte der Unklarheitenregel, aber auch unter Rückgriff auf Rechtsökonomie und Rechtsvergleichung hinterfragt und sodann ergründet, ob diese Absicht tatsächlich die juristische Zustimmung verdient.
(Text)
Der Grundsatz, dass Unklarheiten im Zweifel zu Lasten des Verwenders der formularmäßigen Erklärung gehen, gilt für AGB ( 305c Abs. 2 BGB). Verschiedene renommierte Kommentare zum Bürgerlichen Gesetzbuch legen nahe, dass dieser Grundsatz auch dann entsprechend gilt, wenn eine Willenserklärung mithilfe moderner Kommunikationstechnik abgegeben wird. Diese Ansicht wird mitunter auch als »die herrschende Meinung« bezeichnet. Eine Begründung, warum diese vielfach vertretene Ansicht zutreffen soll, findet sich selten. Vielmehr wird sich hauptsächlich auf Autoritäten aus der Sekundärliteratur berufen, häufig zirkulär.
Die Arbeit widmet sich daher diesem Themenkomplex und unterzieht die genannte »herrschende Meinung« einer kritischen Prüfung. Denn im Bereich des Rechtswesens kann keine Ansicht ohne eine solide Begründung Bestand haben. Unter Berücksichtigung von Erkenntnissen aus der Rechtsgeschichte der Unklarheitenregel, aber auch unter Rückgriff auf Rechtsökonomie und Rechtsvergleichung, zielt die Arbeit darauf ab, die rechtliche Stichhaltigkeit der »herrschenden Meinung« zu hinterfragen und zu ergründen, ob sie tatsächlich die juristische Zustimmung verdient.

(Table of content)
A. EinleitungZur Thematik - Ziel und Gegenstand der Arbeit - Gang der UntersuchungB. Die Auslegung von automatisierten WillenserklärungenDie allgemeine Auslegung von automatisierten Willenserklärungen - Die Auslegung von automatisierten Willenserklärungen im Falle von AuslegungszweifelnC. Rechtsökonomie und RechtsvergleichRechtsökonomische Betrachtung - Rechtsvergleichende Betrachtung - Österreich - StellungnahmeD. Lösungsmöglichkeiten de lege lata und de lege ferendaLösungsmöglichkeiten de lege lata - Lösungsmöglichkeiten de lege ferenda - ErgebnisE. Zusammenfassung der ErgebnisseLiteraturverzeichnisStichwortverzeichnis
(Text)
»The Analogous Application of Section 305c (2) BGB to the Interpretation of Automated Declarations of Intent«: According to various renowned commentaries on the German Civil Code, the principle that ambiguities are to be borne by the user of general terms and conditions (Section 305c (2) BGB) should also apply to automated declarations of intent. The extent to which this view deserves approval is questioned, taking into account findings from the legal history of the ambiguity rule, but also with recourse to legal economics and comparative law, and then it is explored whether this intention actually deserves legal approval.

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