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Description
(Short description)
Die Arbeit untersucht anhand der im Bundesarchiv verwahrten Originalquellen die Anforderungen, die an das juristische Studium in der DDR gestellt wurden, und die Umstände, unter denen die juristische Ausbildung erfolgte. Die Auswertung des überlieferten Archivmaterials führt zu der Erkenntnis, dass die Aus- und Weiterbildung der DDR-Juristen zur Sicherstellung der Ziele der sozialistischen Partei durch eine planmäßige und systematische politisch-ideologische Erziehung und Kontrolle bestimmt war.
(Text)
In der DDR sollte die Rechtsprechung den Zielen der Politik und dem Aufbau sowie der Sicherung des Sozialismus dienen. Zur Verwirklichung dieser Ziele unternahm das SED-Regime insbesondere den Versuch, auf die Ausbildung des juristischen Nachwuchses Einfluss zu nehmen. Die Arbeit untersucht anhand der im Bundesarchiv verwahrten Originalquellen die Anforderungen, die an das juristische Studium in der DDR gestellt wurden, und die Umstände, unter denen die juristische Ausbildung erfolgte. Unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl, Aus- und Weiterbildung der Staatsanwälte beleuchtet die Arbeit die sog. »Kaderarbeit« der DDR-Justiz sowie die wesentlichen Zulassungs-, Prüfungs-, Studien- und Weiterbildungsbedingungen. Die Auswertung des überlieferten Archivmaterials führt zu der Erkenntnis, dass die Aus- und Weiterbildung der DDR-Juristen zur Sicherstellung der Ziele der sozialistischen Partei durch eine planmäßige und systematische politisch-ideologische Erziehung und Kontrolle bestimmt war.
(Table of content)
A. ThemenstellungUntersuchungsgegenstand und Methode - Gang der Untersuchung - ForschungsstandB. Die juristische Ausbildung in der SBZ/DDR von 1945-1989/1990Erste Hochschulreform - Zweite Hochschulreform - Dritte Hochschulreform - 1971 bis zur Wiedervereinigung DeutschlandsC. Die »Kaderarbeit« der DDR-Justiz unter besonderer Berücksichtigung der StaatsanwaltschaftStaatsanwaltschaft als Organ der »sozialistischen Rechtspflege« - Gewinnung und Auswahl des Nachwuchses - Einflussnahme auf die Ausbildung der Staatsanwälte - Weiterbildung der StaatsanwälteD. Zusammenfassung und FazitDas rechtswissenschaftliche Studium von 1945-1951 - Das rechtswissenschaftliche Studium von 1951-1961 - Das rechtswissenschaftliche Studium von 1961-1971 - Das rechtswissenschaftliche Studium von 1971-1990 - Die »Kaderarbeit« der RechtspflegeorganeAnlagenLiteraturverzeichnis, Archive, Stichwortverzeichnis
(Review)
»Insgesamt kann man die Schrift von Verf. als künftiges Standardwerk ansehen. Sie ist auch vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in der heutigen juristischen Ausbildung interessant. Denn sie ermöglicht Einblicke in das Jurastudium in einem der Systeme, mit denen sich heutige Jurastudierende laut 5a des Deutschen Richtergesetzes seit seiner Reform im Jahr 2021 auseinandersetzen sollen.« Prof. Dr. Moritz Vormbaum, in: Journal der Juristischen Zeitgeschichte, 3/2025



