Description
(Short description)
Die Arbeit analysiert die prozessualen Drittschutzvoraussetzungen »Rechtsbehelfsbefugnis« und »subjektiver gerichtlicher Kontrollumfang« in der Entgeltregulierung des Telekommunkations- und Energiesektors. Das verfahrensrechtlich geprägte Modell des Energierechts und der materielle Ansatz des Telekommunikationsrechts werden vergleichend gegenübergestellt. Anhand einer Prüfung der Vereinbarkeit mit Unions- und Verfassungsrecht wird ermittelt, welches Referenzgebiet sich als vorzugswürdig erweist.
(Text)
Die Verfügungen der Bundesnetzagentur in der Entgeltregulierung betreffen neben den Netzbetreibern auch Wettbewerber und Endnutzer als Dritte. Für ihre Rechts- und Interessendurchsetzung ist die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Regulierungsmaßnahmen essenziell. Wesentliche Erkenntnisse für den Drittschutzumfang liefert eine Untersuchung der prozessualen Ausgestaltung der Rechtsbehelfsbefugnis und des subjektiven gerichtlichen Kontrollumfangs. Die Arbeit vergleicht das verfahrensrechtlich geprägte Modell des Energierechts und den materiellen Ansatz des Telekommunikationsrechts. Anhand einer Prüfung der Vereinbarkeit mit Unions- und Verfassungsrecht wird ermittelt, welches Referenzgebiet sich als vorzugswürdig erweist. Während gegen die energierechtlichen Regelungen insoweit Bedenken bestehen, überzeugen die telekommunikationsrechtlichen Vorschriften durch ihre inhaltliche Nähe zum Unionsrecht und die passgenaue Abbildung der Gewährleistungen der Rechtsschutzgarantie.
(Table of content)
Einleitung1. Grundlagen der Untersuchung2. TelekommunikationsrechtNationales Recht - Europarecht3. EnergierechtNationales Recht - Europarecht4. Vergleich und BewertungVergleich der rechtlichen Ausgestaltung - Bewertung der rechtlichen AusgestaltungZusammenfassung und AusblickLiteraturverzeichnisStichwortverzeichnis
(Review)
»Die Arbeit leistet einen wichtigen Beitrag für die Neukonzeption des prozessualen Drittschutzes in der Entgeltregulierung auch und vor allem im Bereich der Energiewirtschaft. Die Bundesnetzagentur sollte diese Arbeit heranziehen, wenn sie mit der Neukonzeption der Strom-/Gasnetzregulierung beginnt.« Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, in: EWeRK, 3/2025
(Text)
»Procedural Third-Party Protection in the Field of Tariff Regulation«: The dissertation analyzes the procedural third-party protection requirements »right of appeal« and »subjective scope of judicial review« in the field of tariff regulation in the telecommunications and energy sectors. The autor compares the procedural model of energy law and the substantive approach of telecommunications law. In an examination of compatibility with Union and constitutional law she determines which reference area proves preferable.



