Description
Der Tatbestand der Begünstigung ( 257 StGB) ist hinsichtlich des objektiven Tatbestands - insbesondere bezogen auf das Tatobjekt Vorteil - sehr unscharf formuliert. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten zu Vortatbeihilfe, Geldwäsche und den übrigen Anschlussdelikten. Diese Arbeit hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, mithilfe der Auslegungsmethoden Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck sowie Systematik eine neue abgrenzungsfähige Definition des Vorteils und des den Vorteil begrenzenden Unmittelbarkeitskriteriums zu entwickeln. »The Concept of Benefit within Section 257 German Criminal Code«: The objective elements of the crime of »Aiding after the fact« (Section 257 of the Criminal Code) are very vaguely formulated, especially with regard to the object of the crime, namely benefit. This results in difficulties in distinguishing the offense from aiding, money laundering and other related offenses. This study therefore aims to develop a new definition of benefit and the immediacy criterion limiting the benefit, with the help of the interpretation methods of wording, history of origins, meaning and purpose, and systematics. 1. Zum Verständnis des Vorteilsbegriffs der Begünstigung in Rechtsprechung und LiteraturEinleitung - Der Vorteilsbegriff nach derzeitiger Auslegung in Rechtsprechung und Literatur2. Die Auslegung des Vorteilsbegriffs als Tatbestandsmerkmal der BegünstigungEinführung - Wortlautauslegung - Historische Auslegung - Teleologische Auslegung - Systematische Auslegung3. Zusammenfassung der Ergebnisse und Anwendung auf ausgewählte FallgruppenZusammenfassung der Ergebnisse - Anwendung auf die unterschiedlichen Fallgruppen des VorteilsLiteraturverzeichnisStichwortverzeichnis
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