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(Short description)
Das ErbStG legt die Steuersubjekte nicht ausdrücklich fest. Für die Personengesellschaften schwankte die Rechtsprechung zwischen diesen selbst und ihren Gesellschaftern. Dabei kommt der zivilrechtlichen Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivilrecht und ErbStG besondere Bedeutung zu. Diese Aspekte greift die Arbeit auf und entwickelt einen steuerrechtsautonomen Ansatz, wonach die Personengesellschaften transparent und ihre Gesellschafter Steuersubjekte des ErbStG sind.
(Text)
Wenn Personengesellschaften an einer Erbschaft oder Schenkung beteiligt sind, wer hat dann die anfallende Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu zahlen: Die Gesellschaft selbst oder ihre Gesellschafter? Diese Frage beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit bereits seit über 100 Jahren. Ihre Beantwortung wird beeinflusst von der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Personengesellschaften, ihrer Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivil- und Steuerrecht.Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die allgemeine Bestimmung der Steuersubjekte des ErbStG durch Auslegung der Begriffe »Erwerber« und »Schenker« im Sinne des maßgeblichen 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Als notwendige Voraussetzung wird die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit herausgearbeitet. Für das ErbStG ist die zivilrechtliche Leistungsbeziehung jedoch nicht allein maßgeblich. Dies ermöglicht einen steuerrechtsautonomen Ansatz mit dem Ergebnis, dass durch die insoweit transparenten Personengesellschaften auf die Gesellschafter als Steuersubjekte zuzugreifen ist.
(Table of content)
EinleitungGang der Untersuchung1. Personengesellschaften als Steuersubjekte des ErbStG - Vergangene und gegenwärtige EntwicklungenDas Steuersubjekt im Steuerrecht - Allgemeine Begriffseinordnung und -bestimmung - Personengesellschaften als Steuersubjekte anderer Steuerarten - 20 ErbStG als maßgebliche Vorschrift im ErbStG - Entwicklung und Stand der Dogmatik - Fortgang der Untersuchung2. »Erwerber« und »Schenker« im Sinne des 20 Abs. 1 S. 1 ErbStGAuslegungsbedürftigkeit des 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG - Gesetzeswortlaut des 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG - Systematik: Konkretisierung der Begriffe innerhalb des ErbStG? - Gesetzeshistorie des 20 ErbStG - Telos: Erwerber und Schenker als Steuersubjekte3. Kapitalgesellschaften als Steuersubjekte des ErbStG - Trennung zwischen Gesellschaft und GesellschafternSchenkungsteuerbarkeit gesellschaftsinterner Leistungen - Überprüfung der Begründungsansätze - Abschließende Stellungnahme und weiterer Verlauf der Untersuchung4. Leistungen an und vonPersonengesellschaften im ErbStGSteuersubjektivität der Gesellschaft oder der Gesellschafter? - Folgen für die Besteuerung - Gesellschaftsinterne Zuwendungen - Abschließende ZusammenfassungLiteratur- und Sachwortverzeichnis